UN-Konvention

15.10.2009 - Die kleine Kim (4 ) kämpft mit ihrem Regenschirm gegen den Herbstwind; Rechte: imago
WDR5-Thementag "Kinderrechte bei uns"

Verpflichtung zum Wohl der Kinder

UN-Konvention gilt seit 20 Jahren


Am Freitag (20.11.09) wird die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) 20 Jahre alt. Dieses völkerrechtlich verbindliche Abkommen sichert in 54 Artikeln allen Kindern umfassende Rechte auf Schutz, Förderung und Beteiligung zu.


Kinder der Internationalen Schule Berlin winken vor dem Brandenburgertor; Rechte: dpa
Das Abkommen hat weltweit viel bewegt - aber noch nicht genug

Die UN-Kinderrechtskonvention ist die am meisten ratifizierte Konvention. Außer Somalia und den USA haben sie alle Länder ratifiziert. Sie bedeutet einen Paradigmenwechsel: erstmals wird jedes Kind vom ersten Moment an als eigenständiges Subjekt mit eigenen Rechten definiert. Es geht nicht länger alleine um den Fürsorgegedanken. Alle Staaten werden verpflichtet, all ihre Entscheidungen am Wohl der Kinder auszurichten. Kinderpolitik ist Querschnittspolitik und berührt alle Politikbereiche – von der Bildung über die Stadtplanung bis zur Friedenssicherung. Die UNO prüft regelmäßig die Umsetzung der Konvention. Das zeigt: Die Schere zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist weltweit groß, zumal die Vorgaben der Konvention immer erst in nationales Recht gefasst werden müssen. Nach wie vor leiden sehr viele Kinder unter Hunger, Gewalt, Kriegen oder Ausbeutung. Doch es hat sich durch dieses Abkommen weltweit auch viel bewegt: viele Mädchen werden besser gefördert, es gehen mehr Kinder zur Schule, die Gesundheitsversorgung ist an vielen Stellen besser geworden. Beim Weltkindergipfel 2002 wurde festgelegt, dass jedes Land einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zur Umsetzung der Kinderrechte vorlegen muss.


UN kritisiert mangelnde Leidenschaft für Kinder in Deutschland

Deutschland hat sie 1992 ratifiziert. Es gab seitdem durchaus Fortschritte, z.B. wurde gesetzlich festgelegt, dass Kinder gewaltfrei zu erziehen sind; uneheliche Kinder wurden rechtlich besser gestellt, es gibt deutlich mehr Anlaufstellen wie Kinderbüros u.ä., der Anspruch auf einen Kindergartenplatz festgelegt. Auch in Deutschland gibt es aber noch viel zu tun. Die UNO bemängelte in ihrem letzten Kommentar zur deutschen Kinderpolitik vor allem die unzureichende Lage von Flüchtlingskindern: hier macht Deutschland nach wie vor einen Vorbehalt geltend, d.h., dass das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor der Konvention hat. Somit sind Flüchtlingskinder damit viel schlechter gestellt als es die Konvention vorgibt. Auch die wachsende Gruppe armer Kinder und das große Kompetenzgerangel zwischen Bund, Ländern und Gemeinden wurde von der UNO kritisiert. Es mangele an Leidenschaft für die Kinder. Auch Deutschland hat einen Nationalen Aktionsplan mit sechs Themenschwerpunkten verabschiedet, in dem hehre Ziele bis 2010 beschrieben werden, viele allerdings ohne konkrete Umsetzungsvorgaben.


Stand: 18.11.09





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