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Die Entscheidung kam plötzlich, doch das war eigentlich immer so, wenn sich die DDR-Obrigkeit etwas Neues ausdachte: Die Todesstrafe wird abgeschafft.
So vermeldete es die DDR-Nachrichtenagentur ADN am 17. Juli 1987. Die historischen Erfordernisse für die schlimmste aller Strafen seien nicht mehr gegeben. Gemeint waren die Nazi- und Kriegsverbrechen – dabei wurden nicht nur Nazis, sondern auch Agenten, Saboteure, Abtrünnige aus den eigenen Reihen und solche, die man dafür hielt, zum Tode verurteilt und hingerichtet. Eine Diskussion darüber hatte es im Lande nicht gegeben.
Als das Ende der Todesstrafe verkündet wurde, lag das letzte vollstreckte Todesurteil gerade einmal sechs Jahre zurück – das wurde in den DDR-Medien aber schon nicht mehr erwähnt.
Autor/in:
Thomas Klug
Redaktion:
Ronald Feisel





