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In dieser Woche hat sich der Bundestag in 1. Lesung mit dem so genannten Leistungsschutzrecht beschäftigt. Das Leistungsschutzrecht gibt den Verlagen "das ausschließliche Recht, Presseerzeugnisse zu gewerblichen Zwecken im Internet öffentlich zugänglich zu machen". Wenn eine Suchmaschine mehr Textzeilen als den reinen Link zu einem Artikel anzeigt, soll der Betreiber dafür zahlen. Netzaktivisten, viele Politiker und Google laufen dagegen Sturm. Die Suchmaschine hat den politischen Werdegang mit einer PR-Schlacht begleitet. Hat das dem Thema genutzt oder sind die Fronten weiter verhärtet. Das fragen wir Markus Beckedahl vom Blog netzpolitik.org
Redaktion:
Willi Schlichting
Google macht mobil - Kampfansage an die Verleger oder Aufklärung der User?








