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Bundesverfassungsgericht kippt Wahlrecht
Ein gutes oder ein schlechtes Zeichen für die parlamentarische Demokratie?
Moderation: Achim Schmitz-Forte
Die Richter der Bundesverfassungsgerichts haben einstimmig geurteilt - das neue deutsche Wahlrecht ist verfassungswidrig. Es "verstößt in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit", sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten geklagt, nachdem Union und FDP im September vergangenen Jahres die umstrittene Reform des Wahlrechts allein beschlossen hatten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erklärte dazu, das Urteil bestätige im Kern die von der christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibe bestehen.
Was sagen Sie zu der Entscheidung? Wie beeinflusst das Urteil Ihre Sicht auf Politik und Politiker? Und wie sähe ein Wahlrecht Ihrer Wahl aus?
Studiogast: Prof. Dr. Emeritus Uwe Andersen, Professor für Politikwissenschaften
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Redaktion:
Regina Tanne
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Ihre Meinung zu dieser Sendung:
von GeKKo | 26.07.2012 10:59 Ich habe nicht verstanden, warum der Moderator sich immer am Wahltermin 2013 festgehalten hat. Sollte diese ReGIERung so stabil sein? Man hört ja anderes ...
Es kann ganz schnell gehen.
Und dann gibt es kein gültiges Wahlgesetz.
Oder stimmt es, daß der Bundestag nicht aufgelöst werden kann, wenn nicht gewählt werden kann?
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von brygyt | 26.07.2012 10:58 @von Leser | 26.07.2012 10:48
Eine sehr weitreichende Definition. In welchem Staat geschieht nie ein Unrecht? Nach der Definition hätten wir auf der Erde nur noch Unrechtsstaaten, dann einschliesslich Deutschlands.
Wahrscheinlich haben wir tatsächlich auf der ganzen Erde Unrechtsstaaten, deshalb ist es ja wichtig das zu ändern!
Unser Bewusstsein hat sich in Bezug auf Gerechtigkeit weiterentwickelt.
von Marianne Petrick | 26.07.2012 10:56 Wenn wir i.d. ElementarSchule besser aufgepasst hätten, wüssten wir
was Überhangmandate für Steuerzahlende bedeuteten.
Wahlrechtslos & Wahlen, die seit Beginn gem BVerfG nun alle ungültig sind?
Das kann ich nicht verwinden.
Was tun wir jetzt? Richtig. Nichts.
Ob wohl die Organe der Legislative & der Exekutive die Verfassung
oder das Staatsrecht beachten und einhalten?
Falls die Disziplinen sich dabei nicht wie zwei konzentrische Kreise
Verhalten, was ergreifen die StaatsBügerInnen noch als Alternative?
Die Lage ist alternativlos
Gott sei Dank gibt es das AbgeordnetenGesetz
AbgeordnetenGehalt ~ 8000 €/mon
Der Höchstsatz des Ruhegehalts ~ 70%. Arm aber gesund
Dass Parlamentarier mit mindestens 8jähriger Ungehörigkeit schon vom 57. LJ an
Anspruch auf die Auszahlung eines Ruhegehalts haben.
von Michael Möhwald Borken | 26.07.2012 10:54 wie man so schön sagt, jede stimme zählt und das ist dann doch auch der Wille des Volkes - und nicht so wie sich die Politiker das zurecht pasteln!!!!
von GeKKo | 26.07.2012 10:51 Interessant fand ich den Vorschlag eines Anrufers eines Rotationsprinzips für Abgeordnete, die über eine Liste den Bundestag bevölkern: Die dürfen nur einmal.
Erfolgreiche Direktkandidaten dürfen mehrmals.