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Telefonschnur, dazu der Schriftzug "Tischgespräch" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 08.03.2010, 09:20 bis 10:00 Uhr

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Ihre Meinung zu dieser Sendung:

von Hans Lutermann | 08.03.2010 10:41 Ich möchte folgenden Aspekt anfügen:
Unsere Tochter befindet sich nach einen Verkehrsunfall vor 7 J. im Wachkoma. Nach dem Versuch mit einem Pflegeheim und katastrophalem Ende lebt Anke zu Hause. Als Pflegeform nutzen wir das Angebot, dass Frauen für i.d.R. zwei Wochen bei uns wohnen und so 24 Stunden zur Verfügung stehen. Diese sehr kontinuierliche und persönliche Betreuung führt u.a. noch heute zu Fortschritten in ihrer Entwicklung.

Die Kosten müssen wir fast vollständig privat tragen. Wir erhalten lediglich 685,- € Pflegegeld, weil die Frauen keine "qualifizierten Fachkräfte" sind, obwohl sie die für uns denkbar beste Pflege und Betreuung erbringen.
Zusätzlich werden wir "bestraft", indem die selbständigen Frauen 19 % Mehrwertsteuer berechnen müssen, weil sie, so die Regelung, nicht mindestens 40 % ihrer Einsätze mit einem anerkannten Kostenträger abrechnen. Dies können sie aber nicht, weil sie keine Qualifikation besitzen. Allein diese Kosten übersteigen das Pflegegeld.

von Iris Baerecke | 08.03.2010 10:04 Hallo Frau Brandi,
wer z.B. Angehörige mit Demenz zu Hause pflegt, kann gar nicht arbeiten. Wer Pflege und Betreuung braucht, auch ohne Demenz, braucht diese in regelmäßigen Zeitabständen. da sind auch vier Stunden Abwesenheit des Angehörigen oft zu lang. Wenn es nur um die Versorgung des Haushalts geht, ist das auch neben einer vollen Stelle zu leisten. Es kann nicht sein, dass die Pflegestufensätze als Teilkasko angelegt sind, die es immer erforderlich machen, dass Angehörige Mehrkosten haben. Dieser Notwendigkeit können Angehörige mit einem reduzierten Gehalt noch weniger Rechnung tragen. Aus meiner ERfahrung als langjährige Altenpflegerin möchte ich auch darauf hinweisen, dass nicht wenige nach dem Tod der Pflegebedürftigen selbst unsere Dienste in der ambulanten Pflege in Anspruch nehmen mussten. Das heißt, die Pflege hat sie körperlich und seelisch derart gefordert, dass sie nicht einmal mehr sich selbst versorgen konnten.
Viele Grüße
Iris Baerecke

von Anonym | 08.03.2010 09:55 So gut und richtig ich es grundsätzlich finde, daß pflegende Angehörige unterstützt werden, hat diese Politik für mich doch auch etwas paradoxes. Da geht man auf der eine Seite davon aus, daß Kinder für Ihre Eltern im Pflegefall da sind, während man in die andere Richtung, die Notwendigkeit von Ganztagsbetreuung, möglichst von Geburt an betont. Was z.T - leider - gesellschaftliche Realitäten auch erzwingen. (Alleinerziehnde, Gehaltsentwicklungen,.. ). Wie kann man erwarten, daß Eltern, denen man in Bezug auf ihre Kinder Fremdbetreuung zukommen ließ, damit sie berufstätig bleiben konnten - gewünscht oder gezwungen - wenige Jahre später auf diese wegen der eigenen Eltern averzichten, bzw Einschnitte hinnehmen werden bzw. können? Und was ist mit den Kindern, die zu gunsten der Berufstätigkeit ihrer Eltern heute ganztagsbetreut werden, wenn sie selbst später berufstätig sind., sein müssen. Werden sie nicht mit Recht Ganztagsbetreuung für Eltern fordern?


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