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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 30.05.2011, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Verhandlungstisch mit ebenso viel Helmen wie Hüten; Rechte: dpa

 Voraussetzung: Druck machen

Stichwort Wirtschaft

CGZP

Moderation: Frank Wörner

Die CGZP - Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen – wurde Ende 2003 von sechs kleinen Gewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbundes gegründet. DHV – Die Berufsgewerkschaft, die Christliche Gewerkschaft Metall und die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen sind noch immer Mitglied. Der Verband Deutscher Techniker, die Union Ganymed und die Christliche Gewerkschaft Postservice und Telekommunikation sind inzwischen wieder ausgeschieden. Von Beginn an schloß die CGZP Tarifverträge mit Zeitarbeitsfirmen und -verbänden ab – immer nach dem gleichen Muster: Ohne Tarifvertrag hätten die Leiharbeitnehmer wie ihre festangestellten Kollegen in den ausleihenden Betrieben bezahlt werden müssen – equal pay nennen das die Fachleute, mit dem CGZP-Tarifvertrag erhielten sie dagegen deutlich weiniger. Schon früh geriet die CGZP deshalb in die Kritik – insbesondere der Gewerkschaft Ver.di, die zum Deutschen Gewerkschaftsbund gehört: Die CGZP vertrete nicht die Interessen der Arbeitnehmer sondern die der Arbeitgeber. Sie sei abhängig von der Arbeitgeberseite, unter anderem, weil sie sich bei einem Prozeß auf ein Arbeitgeber-Gutachten gestützt habe. Das CGZP-Mitglied Christliche Gewerkschaft Metall ist zudem mit der Arbeitsgemeinschaft Unabhängiger Betriebsangehöriger AUB verbandelt, die sich direkt von den Arbeitgebern finanzieren ließ – nachgewiesenermaßen von Siemens, vermutlich aber auch von Aldi-Nord. Das ARD-Politmagazin Report Mainz fand sogar heraus, dass beispielsweise eine Wuppertaler Leiharbeitsfirma ihre Beschäftigten dazu zwang, Mitglied der CGZP zu werden und auch gleich den Beitrag vom Lohn einbehielt.   Entscheidender als diese Vorwürfe ist jedoch der der mangelnden Sozialmächtigkeit. Die Juristen meinen damit: die Gewerkschaft muß eine leistungsfähige Organisation haben, die in der Lage ist Druck gegen die Arbeitgeber aufzubauen und Gegendruck aushalten zu können. Das aber sei bei der CGZP nicht gegeben, urteilte das Bundesarbeitsgericht Ende 2010. Da hatte die Organisation mit gerade 1400 Mitgliedern bereits Tarifverträge für 1600 Betriebe mit fast 300.000 Beschäftigten abgeschlossen. Die CGZP sei nicht tariffähig, urteilten die obersten Arbeitsrichter, die Tarifverträge mithin nichtig. Jetzt haben Hunderttausende von Leiharbeitern und die Sozialversicherung Anspruch auf Nachzahlungen in Millionenhöhe.    

Autor/in:

Karl Lohrengel

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