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Es war ein Akt des Widerstandes – nach dem Krieg wollten die Alliierten eine soziale Sicherung nach britischem Vorbild einrichten, als Einheitsversicherung, in der nur einer das Sagen hat: der Staat. Dieses Vorhaben scheiterte an der ersten Bundesregierung unter Kanzler Konrad Adenauer. Die beschloss 1949, einen Tag nach Verkündung des Grundgesetzes, wieder an die Tradition der Selbstverwaltung anzuknüpfen. Bei allen Krankenkassen, bei den Rentenversicherungen, den Berufsgenossenschaften und der Arbeitslosenversicherung sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam für soziale Gerechtigkeit sorgen. Sie bilden die so genannte Vertreterversammlung, und die wiederum wählt bei der Kranken- und der Rentenversicherung den Vorstand. Die Mitglieder dieser Vertreterversammlung werden von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern bestimmt, in der Regel paritätisch. Die Arbeitgeber benennen ihre Entsandten normalerweise im Einvernehmen, die Vertreter der Arbeitnehmer werden dagegen regelrecht gewählt. Vorschlagsberechtigt sind die Gewerkschaften, aber es können sich auch Gruppen von Versicherten zur Wahl stellen, sofern sie eine bestimmte Zahl von Unterschriften vorlegen. Im Mai 1953 wurde zum ersten Mal gewählt. Damals gab es rund 2 000 Versicherungsträger. Aber nur bei neun wurde tatsächlich gewählt. Bei allen anderen fanden damals schon Friedenswahlen statt, das heißt: es gab nur so viele Kandidatenvorschläge wie Vertretersitze. Die Wahlbeteiligung lag bei 42 %. Die meisten Stimmen bekam damals die Deutsche Angestelltengewerkschaft DAG bei den Ersatzkassen und bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, bei den Krankenkassen der Deutsche Gewerkschaftsbund und seine Einzelgewerkschaften. 2005 fand die bisher letzte Sozialwahl statt. Da war die Zahl der Versicherungsträger auf 340 geschrumpft, sogenannte Urwahlen gab es bei acht. Die Wahlbeteiligung betrug nur noch 30 %. Die meisten Stimmen erhielten nicht mehr die Gewerkschaften, sondern die so genannten Mitgliedervereinigungen. Das sind Gruppen von Versicherten, die den Titel der jeweiligen Kasse im Namen tragen. Denn kandidieren kann im Prinzip jeder Zusammenschluss von Versicherten, er muss nur genügend Unterschriften für die Wahlliste zusammenbekommen. In diesem Jahr ist die Zahl der Versicherungsträger, bei denen überhaupt noch gewählt wird, erneut gesunken. Zur Abstimmung aufgerufen sind die Versicherten von 5 Ersatzkassen sowie die der Deutschen Rentenversicherung Bund, der früheren BfA. Zwischen 40 und 50 Mio € werden die Sozialwahlen kosten, das ist ungefähr ein Euro pro Wahlberechtigtem. Die Wahlunterlagen müssen bis zum 1. Juni eingegangen sein, dabei gilt der Tag des Posteingangs, nicht des Poststempels.
Autor/in:
Ulla Foemer






