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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 27.01.2011, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Euro-Noten werden vor ein Grabmal gehalten; Rechte: dpa

 Vater Staat ist immer dabei

Stichwort Wirtschaft

Erbschaftssteuer

Moderation: Klaus-Rainer Jackisch

Erbschaften gelten juristisch als Erwerb – damit sind sie grundsätzlich steuerpflichtig. Wie viel tatsächlich an Steuer anfällt, richtet sich dabei nach dem Verwandtschaftsgrad und natürlich der Größe und Art der Erbschaft. Bei privatem Vermögen fällt oft gar keine Steuer an, da die Freibeträge sehr hoch liegen. Ehepartner können, zum Beispiel, bis zu 500.000 Euro erben ohne Steuern dafür zahlen zu müssen, das gilt auch für eingetragene Lebenspartner. Für die Kinder des Verstorbenen beträgt der Steuerfreibetrag 400.000 Euro. Bei weiter entfernten Verwandten wie Geschwistern, Nichten oder Neffen liegt der Freibetrag allerdings wesentlich niedriger: Sie müssen alles versteuern, was über 20.000 Euro liegt. Diese Freibeträge gelten übrigens auch für eine Schenkung zu Lebzeiten - rechtlich liegen Erbschaft und Schenkung sehr nahe beieinander.   Für Erbschaften, die über den Freibetrag hinausgehen, gelten sehr unterschiedliche Steuersätze. Grundsätzlich gilt: Nahe Verwandte müssen weniger Steuern zahlen als entfernte Verwandte. Erbt beispielsweise der Sohn des Verstorbenen 60.000 Euro mehr als den Freibetrag, muss er die mit sieben Prozent versteuern – erbt der Bruder die gleiche Summe über seinem Freibetrag, liegt der Steuersatz mehr als doppelt so hoch.   Wer das Haus der Eltern erbt, hat ebenfalls gute Chancen komplett steuerfrei auszugehen. Voraussetzung dafür ist, dass er es mindestens zehn Jahre lang als ersten Wohnsitz nutzt. Für Ferienhäuser oder einen Zweitwohnsitz gilt das nicht. Hier zählt nur der Steuer-Freibetrag. Hat das Haus einen höheren Wert hat, fallen Erbschafts-Steuern an.   Wesentlich komplizierter als bei Privatvermögen ist das Erbrecht, wenn ein Unternehmen auf die nächste Generation übergehen soll. Aber auch hier gibt es eine Möglichkeit komplett von der Steuer befreit zu werden. Die stellt – vereinfacht – zwei Bedingungen: Der Erbe muss den Betrieb mindestens sieben Jahre lang weiterführen und er muss auch die Arbeitsplätze erhalten, dann wird er von der Steuer verschont. Das soll der Erbengeneration einen Anreiz geben, geerbtes Betriebsvermögen nicht gleich zu Geld zu machen, sondern das geerbte Unternehmen verantwortungsvoll weiterzuführen.            

Autor/in:

Andreas Braun

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