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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 23.11.2009, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Sack mit Euroscheinen und -münzen; Rechte:dpa

 

Staatshilfen

Stichwort Wirtschaft

Moderation: Jörg Brunsmann

Im Prinzip ist die Sache ganz klar geregelt in der Europäischen Union: Geldspritzen des Staates an Privatunternehmen sind verboten. Das soll für einen fairen Wettbewerb innerhalb Europas sorgen, also verhindert, dass einzelne Regierungen ihrer Industrie Vorteile gegenüber der Konkurrenz aus anderen EU-Ländern verschaffen.   

 

Allerdings – und das macht die Sache kompliziert – es gibt Ausnahmen von dieser Regel. Und zwar einen ganzen Katalog von Ausnahmen, die wiederum an viele Bedingungen geknüpft sind. Die wichtigste Bedingung lautet: Unternehmen, Regionen oder Wirtschaftszweige dürfen nur dann unterstützt werden, wenn das im Interesse der Allgemeinheit liegt, also auch den anderen EU-Staaten nützt. Auf diese Weise werden auch die Milliarden-Subventionen an die Landwirte gerechtfertigt. Eine funktionierende bäuerliche Agrarstruktur mit einem hohen Selbstversorgungsgrad liege im Interesser aller EU-Bürger, so lautet das Argument.

 Aus ähnlichen Gründen sind auch Hilfen an notleidende Unternehmen im Einzelfall erlaubt. Sie heißen dann Rettungsbeihilfen oder Umstrukturierungsbeihilfen. Dabei gilt ebenfalls: Die staatliche Unterstützung muss positive Wirkungen für die Allgemeinheit haben, also im Interesse aller liegen. Und sie darf den Wettbewerb nicht mehr als unbedingt nötig verzerren.

 

Das heißt also: Zu eigennützig dürfen Staaten bei der Zahlung von Hilfen nicht sein. Auf keinen Fall ist es erlaubt, die Geldüberweisung von der Menge der geretteten Arbeitsplätze an einem bestimmten Ort abhängig zu machen, wie das jetzt einige EU-Staaten mit Opel-Standorten versuchen. Einen solchen Subventionswettlauf zu Lasten Dritter will die EU-Wettbewerbskommission unbedingt verhindern. Und das ist auch ihre Aufgabe. Deshalb wird sie die Staatshilfen für Opel genau unter die Lupe nehmen.

 

Die Bedingungen gibt also Brüssel vor. Jeder Cent an Staatshilfen muss dort genehmigt werden.  

Autor/in:

Wolfgang Otto

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Stichwort: Welche Staatshilfen sind erlaubt (Autor: Wolfgang Otto)




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