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Als Jahrhundertwerk feierten sie ihre Erfinder, als sie nach langen und schwierigen Geburtswehen 1995 endlich in Kraft trat. Neu daran war nicht nur die Entscheidung, die Kosten der Pflege über Beiträge zu finanzieren. Bis dahin musste der Einzelne selbst dafür aufkommen, und wenn die Mittel nicht reichten, die Sozialhilfe in Anspruch nehmen. Neu an der Pflegeversicherung war auch, dass allein die Versicherten die Last tragen mussten. Zwar teilten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer am Anfang die Beiträge, aber zur Entlastung der Unternehmer wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag abgeschafft. Dieser zusätzliche Arbeitstag sollte die Arbeitgeber für ihre Mehraufwendungen entschädigen. Das war damals ein Kompromissangebot an die Kritiker der beitragsfinanzierten Pflegeversicherung. Denn das Risiko der Pflegebedürftigkeit ist nicht an den Arbeitsplatz gekoppelt, im Unterschied etwa zur Gesundheit, die durch Arbeit in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Deshalb waren die Unternehmer und unternehmensnahe Politiker immer schon gegen eine Beteiligung der Arbeitgeber an den Kosten für die Pflege. Das hatte auch zur Folge, dass die neue Versicherung von Beginn an sehr knapp kalkuliert war. Ihre Leistungen reichten nicht aus, um die Kosten der Pflege in einem Heim vollständig zu decken. Deshalb war immer schon von einer Teilkasko die Rede, aber nie von einer Vollabsicherung der Pflege. Zwar sind die Beiträge im vergangenen Jahr angehoben worden, außerdem müssen Kinderlose jetzt mehr bezahlen. Von diesem Zusatzbeitrag sind die Arbeitgeber vollständig befreit. Aber auch diese Zusatzeinnahmen reichen mittelfristig nicht mehr aus. Denn die Bevölkerung wird immer älter, damit steigen dann auch die Ausgaben für die Pflege.
Autor/in:
Ulla Foemer
Stichwort Wirtschaft: Pflegeversicherung (ein Beitrag von Ulla Foemer)








