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Eine Versicherung funktioniert normalerweise nach einem einfachen Prinzip: der Versicherte zahlt regelmäßig Prämien ein, um im Falle des Falles abgesichert zu sein. Auch die Rentenversicherung arbeitet so – jeder Arbeitnehmer führt Monat für Monat einen Teil seines Einkommens ab; sein Arbeitgeber schießt noch einmal den gleichen Betrag zu. Im Alter steht dem Versicherten dann ein Ersatz für den wegfallenden Lohn zu. Die Rente richtet sich aber nicht nur nach den eingezahlten Beiträgen. Die Rentenkasse zahlt auch für die Zeit der Kindererziehung, für Kriegs- und Wehrdienst, für Bildung und Ausbildung, sie versorgt die Witwen und Waisen und die Bürger der ehemaligen DDR. Diese Leistungen sind versicherungsfremd, denn dafür wurden keine Beiträge gezahlt. Sie beruhen ausschließlich auf politischen Entscheidungen. Und deshalb muss auch der Staat dafür aufkommen, und nicht die Beitragszahler.
Der Umfang ist immens - von zehn Euro, die die Rentenversicherung ausgibt, beruhen vier auf diesen so genannten versicherungsfremden Leistungen. Jahrelang wurde darüber gestritten, ob die Steuermittel dem tatsächlichen Aufwand entsprechen, oder ob die Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber womöglich unverhältnismäßig stark zur Kasse gebeten werden. Das hat sich 1998 geändert. Seitdem zahlt der Bund einen zusätzlichen Bundeszuschuss, für den er pro Jahr einen Prozentpunkt der Mehrwertsteuer zur Verfügung stellt. Nun beträgt der Anteil des Bundes an den Einnahmen der Rentenversicherung rund 30 %.
Das heißt umgekehrt: jeder dritte Euro, den ein Rentner erhält, stammt aus Steuermitteln. Das hatte lange Zeit anders ausgesehen – von den 70er bis in die 90er Jahre schwankte der Anteil um die 20 %. Aber schon bei der Einführung der Alterssicherung im Jahr 1888 war geplant, die Rentenausgaben zu einem Drittel vom Staat tragen zu lassen. So gesehen, sind wir jetzt wieder beim Status Quo angelangt.
Autor/in:
Ulla Foemer






