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Insiderhandel - ein Kavaliersdelikt? In jedem Fall ein Wort, das die meisten wütend macht! Eines der jüngsten Beispiele dafür bei uns: Die Pleite-Bank „Hypo Real Estate“. Die Manger dort sollen nicht nur miserable gewirtschaftet haben. Nein! Die Chefs sollen auch noch schnell ihre Aktien verkauft haben, bevor sie die Öffentlichkeit über die drohende Pleite informiert haben. Vor dem großen Kurssturz haben sie so zumindest ihre eigenen Gewinne gesichert. Davon geht zumindest die Staatsanwaltschaft München aus und ermittelt.
Das schale Gefühl der Kleinaktionäre, wie eigentlich immer beim „Insiderhandel“: „Wir sind die Dummen! Und: Wir erfahren wichtige Entwicklungen im Unternehmen meist erst aus der Zeitung!“ Und dabei ist der Umgang mit diesen Informationen eigentlich streng geregelt. Konzerne müssen wichtige Entwicklungen, die sich auf den Aktienkurs auswirken könnten, sofort veröffentlichen. Ohne wenn und aber! So steht es zumindest im Gesetz. Niemand darf also seinen Wissensvorsprung ausnutzen, um Geschäfte an der Börse zu machen.
Seit 15 Jahren ist „Insiderhandel“ sogar strafbar. Wer ihn begeht, oder auch nur geheime Infos über sein Unternehmen an Dritte weitergibt, dem drohen bis zu fünf Jahre Haft. Soweit die Theorie. In der Praxis scheint das Ganze aber anders zu laufen. Unter Börsianern gilt die Regel: Wer sich bei „Insidergeschäften“ erwischen lässt, ist selber schuld! Denn: Nur wer selber mit Aktien handelt oder Familienmitglieder damit beauftragt, fliegt mit solchen Geschäften schnell auf. Die Wahrscheinlichkeit damit durchzukommen ist aber extrem groß, wenn ein krimineller Chef geheime Informationen über geplante Fusionen, Verkäufe oder Verluste beispielsweise einem Freund gibt. Und man ausmacht, den Gewinn später einfach zu teilen.
Und darum geben viele Experten den deutschen Gesetzen auch die Note „mangelhaft“! Weil: nicht praxistauglich. Zwar müssen Unternehmen seit 15 Jahren auch permanent „Insiderlisten“ führen. Dort ist zum Beispiel sogar die Sekretärin zu finden, die das Protokoll einer Vorstandssitzung abtippt. Und Banken müssen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht täglich alle Aktienkäufe melden. Damit die dort nach Auffälligkeiten suchen kann. Trotzdem: In der Praxis scheint das neue Insiderrecht nicht so richtig zu funktionieren. Bundesweit werden nicht einmal ein Dutzend Strafen wegen „Insiderhandels“ verhängt. Erst im September hat das Bundeskriminalamt gewarnt, dass es einen Anstieg beim „Insiderhandel“ in Deutschland gebe. Schade! Denn Börsengeschäfte sind nur dann anziehend, wenn sich alle darauf verlassen können, dass es auch fair zugeht.
Autor/in:
Carsten Schabosky
Stichwort Wirtschaft: Insiderhandel (ein Beitrag von Carsten Schabosky)








