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Zwei Wege führen in Deutschland zu einem gesetzlichen Mindestlohn. Der eine ist relativ alt, der über das Arbeitnehmer-Entsendegesetz: Ein bestehender Tarifvertrag wird für allgemeinverbindlich erklärt. Dann müssen auch Arbeitgeber, die nicht der Tarifbindung unterliegen, mindestens nach dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag bezahlen. Das ist beispielsweise in der Baubranche, bei den Gebäudereinigern und den Briefdiensten der Fall.
Problem bei dieser Regelung: Sie gilt nur in Branchen mit hoher Tarifbindung. Wenn dagegen die tarifgebundenen Betriebe weniger als die Hälfte aller Arbeitnehmer einer Branche beschäftigen, kann das Mindestarbeitsbedingungen-Gesetz greifen. Eine zentrale Funktion hat dabei der heute von der Bundesregierung berufene sogenannte Mindestlohn-Hauptausschuß. Das ist ein siebenköpfiges Gremium, dem ein Politiker als Vorsitzender, zwei Wissenschaftler, zwei Wirtschafts- und zwei Gewerkschaftsvertreter angehören. Erster Vorsitzender dieser Mindestlohn-Kommission ist der SPD-Politiker und frühere Hamburger Bürgermeister Klaus von Dohnanyi. Ihn unterstützen die Präsidentin des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung Jutta Allmendinger und der Vorsitzende der Wirtschaftsweisen Wolfgang Franz. Die Unternehmerinteressen vertreten Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt und Handwerkspräsident Otto Kentzler, die der Arbeitnehmer der Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftsbunds Michael Sommer und der Arbeitsrechtler Otto Ernst Kempen. Mindestlohnkommission hat jetzt zu prüfen, ob es in Wirtschaftszweigen mit einer Tarifbindung unter 50 Prozent soziale Verwerfungen gibt. Kommt sie zu dem Ergebnis: ja, dann kann sie entscheiden, ob ein Mindestlohn festgesetzt werden soll. Gegebenenfalls wird sie dabei durch einen noch zu berufenden Branchen-Fachausschuß unterstützt. Auch die Änderung und die Aufhebung von Mindestlöhnen kann die Kommission empfehlen.
Eine wirkliche Entscheidung trifft der Mindestlohnausschuß aber nicht: Sein Votum geht vielmehr an den Arbeitsminister, der es wiederum dem Bundeskabinett vorlegt. Das trifft die letztendliche Entscheidung. Erst wenn die Regierung zustimmt, wird aus dem Votum des Mindestlohnausschusses eine Rechtsverordnung, die dann für die Entgelte in der ganze Branche mit geringer Tarifbindung eine untere Grenze verbindlich vorschreibt.
Das neue Gesetz, so Arbeitsminister Olaf Schulz, könne beispielsweise für die Fleischereibranche gelten, wo es nur vereinzelt Haustarifverträge gibt. Insgesamt, unterstrich der SPD-Politiker, sollten durch beide Regelungen bis Jahresende rund vier Millionen Arbeitnehmer vor Dumpinglöhnen geschützt werden. Scholz betonte aber auch: Falls nach der Bundestagswahl eine schwarz-gelbe Koalition regiere, würden die beschlossenen Mindestlöhne vermutlich nicht umgesetzt.
Stichwort Wirtschaft: Mindestlöhne (ein Beitrag von Karl Lohrengel)







