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Als die sozialliberale Koalition 1971 das Bundesausbildungs-förderungsgesetz (BAföG) aus der Taufe hob, waren die Ansprüche hoch: Anders als sein Vorgänger - das sogenannte Honnefer Modell – wollte das BAföG Bildungsreserven vor allem bei den einkommensschwachen Schichten heben.
Arbeiterkinder sollten an die Uni – Chancengleichheit im Bildungswesen wurde groß geschrieben. Das BAföG in seiner Urform war eine Förderung, die nicht zurück gezahlt werden musste, ausreichend hoch, allen Studenten ein Studium zu ermöglichen, ohne den Zwang zur Nebenbei-Arbeit.
Seitdem hat sich das BAföG gründlich geändert. Besonders in der Regierungszeit von Helmut Kohl wurden Anspruch und Fördervolumen deutlich zurück gefahren. 1998 – das war der Tiefpunkt - wurden nur noch 13 Prozent aller Studenten per BAföG gefördert. Die Änderungen unter Rot-Grün machten das BAföG wieder attraktiver. Nach den letzten Erhebungen erhalten gut 600.000 Studenten monatlich durchschnittlich 375 Euro. Die ebenfalls bezuschussten 200.000 Schüler bekommen etwas weniger – zumeist rund 300 Euro.
Das BAföG in seiner heutigen Form fördert Schüler ab Klasse 10 – allerdings meist nur ältere bei auswärtiger Unterbringung - und Studenten von Akademien und Hochschulen. Die Förderung hängt ab vom sogenannten Bedarfssatz. Der beginnt mit 212 Euro im Monat. Je nach Ausbildung und Lebensumständen steigt er dann an bis auf 648 Euro.
Allerdings: Vom Bedarfssatz wird kräftig abgezogen: das, was sich der zu Fördernde selbst erarbeitet, sein Vermögen, Teile des Verdienstes eines eventuellen Ehegatten, vor allem aber das Einkommen der Eltern. Allerdings gibt es im Internet einige Rechner, die das tatsächlich mögliche BAföG ermitteln – am bekanntesten ist der von Studis online.
Das aktuelle BAföG erhalten nur noch Schüler als 100prozentigen Zuschuss. Bei Stundenten ist im Regelfall die Hälfte ein zinsloses Darlehen, das nach Ende des Studiums zurück gezahlt werden muss. Das BAföG wird grundsätzlich für die gesamte Dauer der Ausbildung gewährt, das heißt allerdings praktisch: für die sogenannte Regelstudienzeit. Das ist besonders problematisch bei den neuen Bachelor-Master-Studiengängen, wo diese Regel sehr knapp – für viele Studenten zu knapp – angewendet wird. Und: Es wird auch nur die erste Ausbildung gefördert. Das heißt beispielsweise: Fürs Master-Studium gibt es nur dann Geld, wenn eine entsprechende Bachelor-Ausbildung voran gegangen ist.
Autor/in:
Karl Lohrengel
Stichwort: Bundesausbildungsförderung (Autor: Karl Lohrengel)








