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Ein Ansprechpartner, ein Antrag, alle Leistungen aus einer Hand. Die Jobcenter sollen Arbeitslosen das Leben erleichtern. So war es gedacht, als vor rund fünf Jahren die Hartz IV-Reform beschlossen wurde. Bis dahin waren die Arbeitsämter für die Zahlung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe und für die Vermittlung neuer Jobs zuständig. Städte und Gemeinden kümmerten sich um Sozialhilfe, Mietzuschüsse und Kinderbetreuung. Bürokratisch und viel zu kompliziert, lautete das Urteil damals.
Mit der Reform wurde umorganisiert: Kommunen und Arbeitsämter bildeten Arbeitsgemeinschaften, kurz ARGEN genannt, und gründeten die Jobcenter. Seither prüfen die nicht nur, ob ein Arbeitsloser Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hat, er bekommt dort auch Wohngeld und Heizkostenzuschüsse. Arbeitsvermittler kümmern sich um einen neuen Job und versuchen gleichzeitig, die notwendige Betreuung für die Kinder zu organisieren.
Doch die Reform hat gleich mehrere Schwachpunkte. So hat zwar die große Mehrheit der Kommunen ein Jobcenter gegründet. Knapp 350 davon kümmern sich bundesweit um fast sieben Millionen Hartz-IV-Empfänger. Aber einheitlich geregelt ist das nicht: 69 sogenannte Optionskommunen haben die Betreuung ihrer Arbeitslosen in Eigenregie übernommen, ganz ohne Hilfe der Bundesagentur für Arbeit, die lediglich die nötigen Gelder überweist. Und 21 Außenseitergemeinden haben die Reform ganz ignoriert und arbeiten getrennt – wie vor der Reform. Hinzu kommt, dass die Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur im Grundgesetz nicht vorgesehen ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Jobcenter denn auch vor drei Jahren für verfassungswidrig erklärt und eine Lösung bis zum Ende dieses Jahres gefordert. Die ist – nach endlosem politischen Gezerre - jetzt da: Das Grundgesetz wird geändert, damit die Jobcenter weiter so arbeiten können wie bisher.
Autor/in:
Linda Staude






