s
Wer möchte, kann schon seit 2004 von seinem behandelnden Arzt eine Patientenquittung bekommen. Auf der stehen Behandlungsdatum sowie die Abrechnungsziffer und – daneben – was die Ziffer bedeutet sowie das Honorar, das der Arzt in etwa für die Behandlung bekommt.
Die Patientenquittung stellt der Arzt entweder für jede Behandlung einzeln oder am Ende des Quartals aus. Allerdings macht die Quittung nach nur einer Behandlung wenig Sinn: Denn die Arzthonorare bestehen zu einem großen Teil aus Pauschalen, die es nur einmal pro Quartal gibt. Eine Patientenquittung am Ende des Quartals ist deshalb aussagekräftiger.
Testläufe mit der Patientenquittung gab es immer wieder. Der erste fand 1962 in Baden-Württemberg statt. Der wohl am besten dokumentierte 2002 in Rheinland Pfalz. Das Interesse der Versicherten hielt sich in allen Fällen stark in Grenzen. Trotzdem wurde die Patientenquittung 2004 bundesweit eingeführt. Nach Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung hat das Interesse seither nicht zugenommen – noch nicht einmal zwei Prozent der Versicherten fordern die Quittung an.
Das mag daran liegen, dass dieses Instrument einfach zu unbekannt ist. Ein Grund für das Desinteresse kann aber auch sein, dass diese Quittung keinerlei Effekt auf die Bezahlung durch die Kasse hat. Denn der Versicherte muss sie nicht gegenzeichnen, die Kasse zahlt in jedem Fall. Damit unterscheidet sich die Patientenquittung völlig von der Rechnung, die ein Privatpatient bekommt, begleicht und dann zur Kostenerstattung bei seiner Kasse einreicht.
Im Schnitt 18 Mal gehen die Menschen in Deutschland im Jahr zum Arzt – das ist Weltrekord. Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein befürchtet allerdings, dass eine flächendeckende Patientenquittung nicht unbedingt zu weniger Arztbesuchen führt. Die Abrechungsstelle zwischen Ärzten und Krankenkassen in Nordrhein glaubt, dass auch das Gegenteil der Fall sein könnte. Denn schließlich bekämen die Patienten dann schwarz auf weiß, dass von den durchschnittlich 220 Euro Krankenkassen-Beitrag im Monat nur 50 Euro im Quartal bei ihrem Hausarzt ankommen. Wieso soll man sich da kostenbewusst verhalten? Zudem machen die Honorare für die ambulante Behandlung beim Arzt nur 16 Prozent der gesamten Gesundheitsausgaben aus.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wünscht sich dagegen die Patientenquittung – und möchte die Leistungen am liebsten, wie bei Privatpatienten, direkt mit den Versicherten abrechnen. Damit wäre aber eine Kostenbegrenzung praktisch nicht mehr kontrollierbar. Denn die basiert im Moment darauf, dass sich die Kassenärztlichen Vereinigungen mit den Kassen auf einen bestimmten Leistungsumfang einigen und den dann auch miteinander abrechnen.
Autor/in:
Anne Schneider
Stichwort Wirtschaft, Autorin: Anne Schneider






