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Seit dem Börsencrash in Asien in den neunziger Jahren haben Regierungen und internationale Organisationen versucht, Regeln für eine gute Corporate Governance – also eine bessere Unternehmensführung – aufzustellen. Im Jahr 2001 setzte Bundeskanzler Gerhard Schröder eine Regierungskommission ein. Die Expertengruppe unter dem Vorsitz des damaligen Thyssen-Krupp-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Cromme legte 2002 einen „Code of Best Practice“ vor – einen Kodex mit Regeln für eine gute Unternehmensführung. Seit 2008 leitet Klaus-Peter Müller, Aufsichtsratsvorsitzender der Commerzbank, die Corporate-Governance-Komission.
Offizielles Ziel des Kodex: Das Vertrauen von Anlegern, Kunden, Mitarbeitern und der Öffentlichkeit in die Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften zu fördern. Bis heute hat die Kommission über 80 Empfehlungen und mehrere Anregungen herausgegeben. So soll der Wechsel des Vorstandschefs auf den Posten des Aufsichtsratschef nicht mehr einfach so die Regel sein, um Interessenskollisionen zu verhindern. Bei den 30 im Börsenindex DAX notierten Unternehmen folgen inzwischen 96 Prozent den Empfehlungen. Das zeigt der Corporate Governance-Report 2010.
Im internationalen Vergleich gilt der deutsche Corporate-Governance-Kodex als einer der führenden Ethik-Standards. Die großen Korruptionsskandale, etwa bei Siemens oder Insolvenzen wie die von Karstadt und auch die Bonus-Exzesse der Banken konnte der Kodex jedoch nicht verhindern. Sein Schwachpunkt: Das Gremium kann Verstöße nicht sanktionieren. Alle Regeln beruhen auf freiwilliger Selbstverpflichtung. Die Unternehmen müssen im Geschäftsbericht lediglich veröffentlichen, an welche der Vorgaben sie sich nicht halten. Zweimal hat die Politik der Kommission daher bereits ins Handwerk gepfuscht: Das erste Mal, als sich ein Viertel der Unternehmen weigerte, die individuellen Gehälter ihrer Manager zu veröffentlichen, obwohl es der Kodex vorschreibt. Die Regierung schlug zu und machte die Offfenlegung der Managergehälter per Gesetz zur Pflicht. Jüngst griff sie das zweite Mal ein: Mit einem Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung.
Autor/in:
Gerda Leesing







