s

Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 12.11.2011, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Ein Euro-Schein zu einem Schiff gefaltet unter der Lupe; Rechte: dpa

 Zuschuss ahoi!

Stichwort Wirtschaft

Gründungszuschuss

Moderation: Frank Wörner

Der Gründungszuschuss ist ein erfolgreicher Bestandteil im Instrumentenkasten der Arbeitsmarktpolitik. Neun von zehn Gründern, die ihre Firma aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet haben, sind auch ein halbes Jahr danach noch in Arbeit und sind nicht wieder arbeitslos geworden. Jeder Fünfte hat die Selbständigkeit als Sprungbrett in eine Festanstellung genutzt.

Das Prinzip funktioniert so: Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat und sich selbständig machen möchte, bekommt vom Staat einen Zuschuss. Neun Monate zahlt die Bundesagentur für Arbeit das Geld– in Höhe des letzten Arbeitslosengeldes. Dazu gibt es noch etwas obendrauf: 300 Euro zur sozialen Absicherung, vor allem für die Beiträge zur Krankenversicherung. Wird das Unternehmen nach Ablauf der Förderung weiter hauptberuflich fort geführt und es kann obendrein eine intensive Geschäftstätigkeit nachgewiesen werden, dann kann der Gründer die 300 Euro zur sozialen Absicherung noch für ein weiteres halbes Jahr bekommen.  So läuft es bisher. Doch Arbeitsministerin Ursula von der Leyen muss sparen - und will das beim Gründungszuschuss machen. Das Budget soll drastisch gekürzt werden. Eine Begründung: Der Mitnahmeeffekt – ein Großteil der Gründer hätten sich auch ohne den staatlichen Zuschusse selbständig gemacht, so heißt es.

Deshalb die geplante Reform: Arbeitslose sollen nun schneller gründen müssen. Bislang galt, dass Arbeitslose vor der Gründung noch einen Anspruch aus Arbeitslosengeld von mindestens 90 Tage haben müssen. Diese Grenze soll nun angehoben werden – auf 150 Tage. Auch die finanzielle Unterstützung soll verändert werden, nicht dramatisch, aber doch zu Ungunsten der Gründungswilligen. Und – drittens und am wichtigsten: der Gründungszuschuss soll von einer Muss- zu einer Kann-Leistung werden, aus ein Rechtsanspruch soll eine Ermessensentscheidung werden. Der Arbeitsvermittler im Jobcenter muss dann im Einzelfall entscheiden, ob jemand den Zuschuss bekommt. Doch wann eine Gründung sinnvoll ist und wann nicht, dafür gibt es keine festen Kriterien. Und nicht alles können die Mitarbeiter in der Arbeitsverwaltung sachgerecht beurteilen, so die Kritik an den Reformplänen.

Ob die Arbeitsministerin ihre Sparziele überhaupt umsetzen kann, ist noch unklar. Denn es gibt Streit zwischen dem Bund und den Ländern. Viele haben im Bundesrat erklärt, dass sie den Gründungszuschuss in seiner aktuellen Form gerne erhalten wollen. Jetzt steckt das Gesetz im Vermittlungsausschuss fest. Die nächste Verhandlungsrunde ist in anderthalb Wochen festgesetzt. Ausgang: völlig offen.

Autor/in:

Frank-Christian Starke

Unsere Audios und Videos können Sie mit dem Macromedia Flash-Player ab der Version 8.0 ansehen. Den neuesten Flash-Player können Sie beim Hersteller Adobe unter folgender Adresse kostenlos downloaden:
http://www.adobe.com/go/getflashplayer_de

vorheriger Beitrag vorheriger Beitrag

nächster Beitrag nächster Beitrag




Radio zum Mitnehmen

Blaues Ohr mit Ohrstöpsel mit von ihm ausgehenden Sendewellen vor blauem Hintergrund (Rechte: WDR)

Profit als Podcast [mehr]

Service

Bild: Schriftzug Stichwort Wirtschaft; Rechte: WDR

Die Profit-Redaktion erläutert wichtige Begriffe aus dem Wirtschaftsleben [mehr]

Nachrichten

Blaue Weltkarte vor blauem Hintergrund (Rechte: WDR)

Aktuell bei WDR 5 [mehr]