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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 12.10.2009, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Scrabble-Buchstaben bilden das Wort "Hartz IV"; Rechte: dpa

 250 € pro Lebensjahr bleiben unangetastet

Schonvermögen

Stichwort Wirtschaft

Moderation: Jörg Brunsmann

Die gute Nachricht zuerst: Ein Riester-Sparvertrag muss grundsätzlich nicht angetastet werden. Aber die weniger gute Nachricht folgt sofort: Denn bei allen anderen Arten von Vermögen wird mit spitzem Bleistift gerechnet, bevor es staatliche Unterstützung gibt. Ist zu viel auf der hohen Kante, muss das erst aufgebraucht werden, bevor es Hartz-IV gibt. Dabei unterscheidet die Arge zunächst einmal zwischen zwei Arten von Lebensversicherungen: Solchen, die der Altersvorsorge dienen und solchen, die zur Kapitalbildung gedacht sind. Beginnen wir mit den Lebensversicherungen für die Altersvorsorge. Das sind nach Hartz-IV-Regelung diejenigen, auf die vor dem Renteneintritt nicht zugegriffen werden kann. Trotzdem müssen sie verwertet werden, wenn sie einen bestimmten Betrag übersteigen. Hier gilt: 250 Euro pro Lebensjahr werden nicht angetastet. Maximal 16.250 Euro. Was in einer Kapital bildenden Lebensversicherung steckt, deren Laufzeit nicht an das Renteneintrittsalter gebunden ist – also zum Beispiel schon mit 55 ausgezahlt wird -, ist bei vielen Bürgern zwar vielleicht auch für das Rentenalter gedacht. Aber es zählt nach der Hartz-IV-Logik immer als Vermögen. Und für Vermögen jeder Art gilt: Jeder volljährige Hilfebedürftige darf 150 Euro je Lebensjahr behalten, mindestens aber 3.100 Euro. Sein Partner noch mal den gleichen Betrag. Für Hartz-IV-Empfänger, die vor dem 1. Januar 1948 geboren sind, gilt bei einer Kapital bildenden Lebensversicherung jedoch ein deutlich höherer Freibetrag. Ein klein wenig hat sich also doch herum gesprochen, dass auch diese Form der Lebensversicherung manchmal für das Alter gedacht ist. Und – egal wie alt oder jung ein Hartz-IV-Empfänger ist – er darf zusätzlich zum Schonvermögen immer 750 Euro auf dem Konto haben. Die sind als Rücklage für notwendige Anschaffungen gedacht - also zum Beispiel für eine neue Waschmaschine. Beim Vermögen nicht mitgerechnet wird das Auto – vorausgesetzt, es ist weniger als 7500 Euro wert. Anrechnungsfrei bleibt auch die selbst bewohnte Immobilie – sofern sie nicht zu groß ist. Welche Elemente des Schonvermögens um wie viel erhöht werden, entscheiden die schwarz-gelben Koalitionäre in den kommenden Tagen.  

Autor/in:

Anne Schneider

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Stichwort Wirtschaft: Schonvermögen (ein Beitrag von Anne Schneider)

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