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Die Einkommenssteuer hat ein besonderes Strickmuster: sie ist progressiv gestaltet. Progressiv heißt: Wer mehr verdient, muss einen größeren Teil seines Einkommens beim Staat abliefern, als jemand der weniger verdient.
Beispiel: Zwei Angestellte, einer verdient 1000 Euro im Monat, der andere doppelt so viel, also 2000 Euro. Das besondere an einer progressiven Einkommenssteuer ist, dass für beide ein unterschiedlicher Steuersatz gilt. Wer 1000 Euro verdient muss zum Beispiel 10 Prozent Steuern zahlen, also 100 Euro abgeben. Wer 2000 Euro verdient, muss dagegen 20 Prozent Steuern zahlen, also 400 Euro. Der Doppelverdiener zahlt also nicht nur doppelt so viele Steuern, sondern mehr. Die Steuerlast wächst überproportional je höher das Einkommen ist. Dieser Effekt ist gewollt. Es wird als gerecht empfunden, dass die Reicheren einen größeren Teil ihres Einkommens an den Staat abtreten müssen als Ärmere.
"Kalt" wird die Progression, wenn gleichzeitig die Preise steigen. Beispiel: Wenn das Gehalt um 2 Prozent steigt und die Preise um 3 Prozent steigen, dann hat man unter dem Strich weniger zum Einkaufen, die Kaufkraft sinkt. Trotzdem langt das Finanzamt aber kräftiger zu, weil das zweiprozentige Lohnplus zu einem höheren Steuersatz führt.
Ergebnis: Die Gehaltserhöhung verwandelt sich in eine Gehaltskürzung - nach Steuern und nach Preissteigerung. Besonders die unteren und mittleren Einkommensbezieher sind von der "kalten" Progression betroffen, denn in den unteren und mittleren Bereichen werden Lohnerhöhungen besonders stark besteuert (siehe: Mittelstandsbauch). Deshalb wird seit Jahren immer wieder von verschiedenen Seiten gefordert, die Progression abzumildern.
Autor/in:
Wolfgang Otto
Kalte Progression







