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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 10.08.2011, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bild: Deutsche und Schweizer Flagge auf einem Autodach; Rechte: dpa

 Gemeinsame Konten-Nummer

Stichwort Wirtschaft

Deutsch-Schweizer Steuerabkommen

Moderation: Jörg Brunsmann

Das am Mittwoch (10.08.11) von zwei Staatssekretären unterzeichnete Doppelbesteuerungsabkommen mit der Schweiz ist eines der besonderen Art: Es soll nämlich nicht nur dem deutschen Fiskus hohe Steuereinnahmen aus in der Schweiz angelegtem Schwarzgeld deutscher Bürger garantieren – die Rede ist von Beträgen bis zu 200 Milliarden Euro. Es soll gleichzeitig der Schweiz auch für die Zukunft erlauben, weiter den Schleier des Bankgeheimnisses über die Konten von Steuerflüchtlingen zu legen.  

Wichtigster Punkt des Abkommens: Ab 2013 behalten die Schweizer Banken von allen Kapitaleinkünften deutscher Steuerpflichtiger gut 26 Prozent ein. Das ist der Satz, den auch die Banken in Deutschland abführen. Dieses Geld überweisen sie dann an den deutschen Staat – ohne allerdings die Namen der Kontoinhaber zu nennen. Und fast genau so wichtig: Es wird rückwirkend – bis zum Jahr 2000 – pauschal besteuert: Die Höhe dieser Steuerbelastung liegt zwischen 19 und 34 Prozent des Vermögensbestandes. Sie wird festgelegt nach der Dauer der Anlage und ihrem Anfangs- und Endbetrag. Auch dieses Geld ziehen die Schweizer Banken ein und überweisen es – ebenfalls ohne Namensnennung – an den deutsche Staat.

Und das bringt sofort Geld: Unmittelbar nach Inkrafttreten des Abkommens zahlen die Schweizer Banken erst einmal pauschal 1,9 Milliarden Euro. Das deutsche Finanzministerium betont, eine weitere wichtige Regelung verhindere für die Zukunft das Abfließen neuer Schwarzgelder in die Schweiz, nämlich stärkere Informationspflichten der Schweizer Behörden und Banken. Deutsche Regierungsstellen können nämlich Auskunftsgesuche stellen, die nur den Namen des Bankkunden nicht auch den der Bank enthalten – allerdings nur bei einem plausiblen Anlass und höchstens 999 Mal in zwei Jahren.

SPD und Grüne, aber auch der Steuerzahlerbund kritisieren das Abkommen: Der deutsche Staat ließe sich seine Strafpflicht gegen Steuerhinterzieher für einen geringen Milliardenbetrag abkaufen. Wissenschaftler warnen: Kontrolliert werden könne kaum. Die deutschen Behörden seien weitgehend auf die Vertragstreue der Schweizer Banken angewiesen. Und die Praktiker konstatieren: Während der jahrelangen Verhandlungen seien bereits hohe Schwarzgeldbeträge aus der Schweiz verschoben worden – vor allem nach Hongkong und Singapur. Das geschehe ganz problemlos, auf Knopfdruck, in Sekunden.

Autor/in:

Karl Lohrengel

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