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Hartz IV
Verfassungsrichter verordnen Neuberechnung der Regelsätze
Neue Ohrfeige für den Bund aus Karlsruhe: Die Bezüge aller 6,8 Millionen Hartz-IV-Empfänger in Deutschland müssen völlig neu berechnet werden. Ob sie damit auch steigen, bleibt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag aber offen. Die Karlsruher Richter entschieden, dass die bisherige Berechnungsmethode nicht nur bei Kindern, sondern auch Erwachsenen gegen das Grundgesetz verstößt. Sie widerspreche der Pflicht zur Sicherung eines menschenwürdigen Existenzminimums und dem Sozialstaatsprinzip.
Fragen dazu an Jürgen Borchert, Richter am Landessozialgericht Darmstadt.








