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In den Ländern der Europäischen Union, die als gemeinsame Währung den Euro eingeführt haben, gilt eine besondere Verabredung: Die Regierungen wollen die Kredite, die sie jedes Jahr aufnehmen, begrenzen. Mehr als 3 Prozent der Wirtschaftsleistung darf die jährliche Neuverschuldung nicht ausmachen. So haben es die Länder des Eurogebietes im Stabilitäts- und Wachstumspakt 1992 im Niederländischen Maastricht festgelegt. Das sogenannte Maastricht-Kriterium soll das übermäßige Anwachsen der staatlichen Schuldenberge bremsen.
Natürlich muss es ein Druckmittel geben, damit sich die Regierungen der Euro-Länder an diese Vorgaben halten: Dieses Druckmittel ist das EU-Defizitverfahren. Und das funktioniert so: Zwei Mal im Jahr müssen die Regierungen der EU-Länder nach Brüssel melden, wie viele neue Schulden sie im laufenden und in den nächsten Jahren zu machen gedenken. Übersteigt diese Neuverschuldung die 3-Prozent-Grenze, schreitet die EU-Kommission ein. Die betreffenden Länder werden verpflichtet, Pläne einzureichen, wie sie in Zukunft mit weniger Krediten auskommen können – durch Kürzung der Staatsausgaben zum Beispiel oder durch Steuererhöhungen.
Anschließend überwacht die EU-Kommission genau, ob sich die Regierungen auch an diese Pläne zur Schuldenbegrenzung halten. Wer das nicht tut, dem drohen harte Geldstrafen – im Extremfall können mehrer Milliarden Euro fällig werden. Auch Deutschland musste schon ein EU-Defizitverfahren über sich ergehen lassen. 2003 stiegt die Neuverschuldung über die kritische 3-Prozent-Marke. Erst 2007 wurde das Verfahren eingestellt, nachdem das Defizit in Deutschland seit 2006 wieder unter die erlaubte Grenze gedrückt wurde. Die Vorschriften werden mittlerweile allerdings nicht mehr so streng angewendet, wie es anfangs der Fall war. 2005 wurden die Regeln gelockert. Es gibt seitdem einen größeren Ermessensspielraum bei der Beurteilung von übermäßigen Staatsschulden. Das heißt: Kommt die Gemeinschaft der Euro-Staaten zu dem Ergebnis, dass es besondere Umstände gibt, die höhere Schulden nötig machen, dann bekommt eine Staat mehr Zeit, seinen Haushalt wieder in Ordnung zu bringen.
Im Augenblick gilt diese Ausnahmeklausel sogar für alle EU-Staaten. Der Grund: Die internationale Finanzkrise. Angesichts der größten Wirtschaftsflaute seit dem Zweiten Weltkrieg sind die EU-Regierungschefs überein gekommen, dass die Staaten höhere Schulden machen dürfen, um die Wirtschaft anzukurbeln. Mit Strafen braucht also keine Regierung rechnen. Derzeit jedenfalls. Sobald die Krise überwunden ist, sollen die EU-Staaten allerdings schnell wieder zu gewohnter Schulden-Disziplin zurückkehren.
Stichwort Wirtschaft: Defizitverfahren (ein Beitrag von Wolfgang Otto)








