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Ob Selbsthilfegruppe bei Allergien, Suchterkrankungen, Stottern, chronischen Schmerzen oder den Folgen eines Schlaganfalls – derzeit gibt es bundesweit rund 40.000 bis 50.000 regionale Selbsthilfegruppen. Dazu etwa 300 Selbsthilfeorganisationen auf Bundes- und weitere 800 Landesorganisationen. Außerdem 230 Selbsthilfekontaktstellen.
Sehr viele von ihnen bekommen einen Zuschuss von den gesetzlichen Krankenkassen. 57 Cent pro Versicherten müssen AOK, Techniker, Barmer und Co. in diesem Jahr für die Selbsthilfeförderung zur Verfügung stellen. So steht es im Sozialgesetzbuch V. Insgesamt kommen so 40 Millionen Euro zusammen. Eine Hälfte von den 57 Cent pro Versicherten muss jede Kasse an einen Gemeinschaftstopf aller gesetzlichen Krankenkassen abführen. Die andere wandert in einen eigenen Fördertopf – wer mit diesem Geld unterstützt werden soll, entscheidet jede Kasse selbst. Gibt sie das Geld nicht voll aus, wandert es im nächsten Jahr allerdings in den Gemeinschaftstopf. So soll klar gestellt werden, dass wirklich jeder hierfür vorgesehene Cent auch für die Selbsthilfe ausgegeben wird.
Allerdings bekommen die Selbsthilfegruppen immer nur einen Zuschuss für ihre Arbeit, sie wird nie voll finanziert. Denn die tragende Säule der „gesundheitsbezogenen Selbsthilfe“ sollen weiterhin das freiwillige Engagement und die Eigeninitiative und Eigenverantwortung ihrer Mitglieder sein - weshalb manche Selbsthilfegruppen aus Überzeugung auf diese Kassenzuschüsse verzichten, zum Beispiel die Anonymen Alkoholiker und die Selbsthilfegruppe Alanon, in der Angehörige von anonymen Alkoholikern organisiert sind.
Bei welchen Erkrankungen Selbsthilfegruppen gefördert werden können, ist in einer Liste fest gelegt. Die haben die Spitzenverbände der Krankenkassen, die Kassenärztlichen Bundesvereinigung und die Vertretungen der Selbsthilfe gemeinsam erarbeitet. Selbsthilfegruppen, die einen Zuschuss haben möchten, können sich bei einer Selbsthilfe-Kontaktstelle über Fördermöglichkeiten informieren.
Übrigens sind nur die gesetzlichen Krankenkassen qua Gesetz zur Selbsthilfeförderung verpflichtet. Für Länder und Kommunen besteht nur eine moralische Verpflichtung zur Unterstützung von Selbsthilfeinitiativen, der sie – je nach Kassenlage – besser oder schlechter nachkommen. Außerdem werden viele Gruppen von der Pharmaindustrie und anderen Sponsoren aus der Wirtschaft unterstützt – das allerdings meistens nicht ganz uneigennützig. Was dann noch fehlt, muss über Mitgliedsbeiträge eingenommen werden.
Autor/in:
Anne Schneider
Stichwort Wirtschaft - Autorin: Anne Schneider





