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Steuern zahlt man während des Arbeitslebens, als Rentner braucht man sich um das Finanzamt keine Sorgen machen. Zumindest als Ruheständler, der lediglich Geld aus der gesetzlichen Rentenversicherung bekommt und kein kleineres oder größeres Vermögen angespart hat. Das war die Regel – fast 60 Jahres lang. Doch die gilt nicht mehr seit 2005 das so genannte Alterseinkünftegesetz in Kraft getreten ist. Damit hat die Bundesregierung die bisherige Besteuerung auf den Kopf gestellt. Grundsätzlich gilt jetzt: Wer arbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann die von der Steuer absetzen. Dafür bekommt das Finanzamt im Alter einen Teil der Rente ab. Nachgelagerter Besteuerung nennen die Fachleute das. Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Rentner steuerlich genauso behandelt werden sollen wie die Pensionäre. Die ehemaligen Beamten haben ihre Ruhegelder seit jeher versteuern müssen. Allerdings konnte die Bundesregierung nicht vom einen auf den anderen Tag plötzlich alle Renten voll versteuern. Schließlich haben die heutigen Rentner ihre Rentenbeiträge aus versteuerten Einkünften bezahlt. Sie wären also doppelt zur Kasse gebeten worden. Doch das ist verfassungswidrig. Deshalb gibt es im Gesetz eine lange und relativ komplizierte Übergangsregelung. Für Arbeiternehmer gilt: Sie können einen ständig wachsenden Teil ihrer Kosten für die Altersvorsorge von der Steuer absetzen. Im Jahr 2005 waren das 60 %, jedes Jahr kommen zwei Prozentpunkte dazu. Das heißt im vergangenen Jahr waren es schon 70 %. Und 2025 werden es 100 % sein. Oder maximal 20.000 Euro im Jahr. Angenehmer Nebeneffekt: Die jungen Leute haben ,ehr Geld für die Privatvorsorge zur Verfügung, ohne die sie im Alter nicht auskommen werden. Für die Rentner ist die Steuerpflicht ebenfalls gestaffelt. Wer 2005 in Rente gegangen ist oder schon Rentner war, muss zwar Steuern zahlen, aber nur auf die Hälfte seiner Rente. Dieser steuerfreie Betrag bleibt, einmal festgelegt, bis zum Lebensende gleich. Schlechter stehen sich die Jüngeren: Der steuerfrei Anteil sinkt mit jedem Rentenjahrgang um ebenfalls zwei Prozentpunkte. Wer also im vergangenen Jahr seinen Ruhestand angetreten hat, bekommt nur 40 % der Rente steuerfrei ausbezahlt. Und 2040 ist das Ende der Fahnenstange erreicht, dann muss die gesetzliche Rente genauso voll besteuert werden, wie alle anderen Einkünfte auch. Allerdings können Rentner relativ hohe Freibeträge geltend machen und viele Kosten von der Steuer absetzen. So dass die große Mehrheit sich am Ende doch keine Sorgen um das Finanzamt machen muss.
Autor/in:
Linda Staude






