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Ziffern und Schriftzug "Profit" (Rechte: WDR / picture alliance)
Sendung vom 05.07.2010, 18:05 bis 18:30 Uhr
Bildkombo erklärt ELENA; Rechte: dpa

 Daten-Mammutprojekt

Stichwort Wirtschaft

Das Elena-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis)

Moderation: Karin Eschbach

Einen spürbaren Bürokratieabbau soll es bringen – das Verfahren „Elena“. Die Abkürzung steht für „Elektronischer Entgeltnachweis“. Seit Jahresbeginn müssen alle Arbeitgeber jeden Monat sämtliche Daten ihrer Beschäftigten zu Gehalt, Sozialabgaben und Familienstand auf elektronischem Weg an eine zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung senden. Auf diesem Weg sollen Sozialleistungen wie Arbeitslosen-, Wohn- oder Elterngeld ab 2012 zügig und digital beantragt werden können. Bisher müssen Arbeitnehmer bei Behörden noch Papierbescheinigungen vom Arbeitgeber vorlegen, wenn sie Sozialleistungen beantragen. Rund 60 Millionen Einkommensbescheinigungen in Papierform sind das jedes Jahr.

Der lästige Papierkram sollte durch den elektronischen Einkommens-nachweis erheblich verringert werden und den Unternehmen rund 85 Millionen Euro pro Jahr einsparen helfen. Nach Auffassung von Kritikern werden kleinere und mittlere Unternehmen dadurch aber nicht entlastet. Außerdem sind nach Einschätzung der Kommunen die Kosten des Verfahrens zu hoch. Dann ist das Ganze auch noch formal kompliziert. Um die sensiblen Daten zu schützen, müssen die Bürger dem Datenabruf durch die Behörde erst zustimmen. Das sollte mittels einer elektronischen Signatur, die auf modernen Bankkarten oder dem digitalen Personalausweis aufgebracht werden kann, funktionieren. Die Kosten für diese Karte werden mittlerweile auf bis zu 80 Euro pro Bürger geschätzt. Unterm Strich könnte das Projekt deshalb etwa 3,2 Milliarden Euro kosten. Neben den hohen Kosten haben Kritiker seit längerem auch datenschutzrechtliche Bedenken. Ursprünglich sollte beispielsweise auch die Teilnahme an Streiks erfasst werden.

Auf Druck von Datenschützern wurde das schon entschärft worden. Bürgerrechtler haben im Frühjahr eine Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht. Sie kritisieren unter anderem, dass es keine Wahlmöglichkeit für Arbeitnehmer gibt, ob sie mitmachen wollen oder nicht. Das Urteil des obersten Gerichtshofs dazu steht noch aus.  

Autor/in:

Anorte Linsmayer




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