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Wenn viele Eigenheime den Besitzer wechseln, dann freuen sich viele mit – zum Beispiel auch die Finanzminister der 16 Bundesländer. Jedes Mal wenn ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, kassieren sie Grunderwerbssteuer – je nach Bundesland macht sie zwischen 3,5 und 5 Prozent des Kaufpreises aus.
Die Grunderwerbssteuer gehört zu den wenigen Steuern über die die Länderparlamente völlig eigenständig entscheiden können und die auch nur dem jeweiligen Bundesland zustehen. Deshalb ist die Versuchung groß bei Ebbe in der Landeskasse, diese Steuer zu erhöhen. Wie in einigen anderen Ländern auch, stiegt in Nordhein-Westfalen der Steuersatz am 1. Oktober von 3,5 auf 5 %. Dem NRW-Finanzminister soll das zusätzliche Einnahmen in Höhe von 450 Mio. Euro im Jahr bringen. Käufer eines Eigenheims kostet die Grunderwerbssteuer schnell soviel wie ein Kleinwagen. Für ein Haus im Wert von 250.000 Euro werden 12.500 Euro Grunderwerbssteuer fällig – 3.750 Euro mehr als vor dem 1. Oktober. Der Name Grunderwerbssteuer ist dabei irreführend. Eigentlich handelt es sich um eine Haus- und Grunderwerbssteuer. Denn zu versteuern ist der gesamte Preis, der des Grundstücks inklusive der Bebauung. Sogar wer nur ein Haus kauft, also ohne das dazugehörige Grundstück zu erwerben, muss Grunderwerbssteuer zahlen. Auch Maklergebühren, wenn sie vom Käufer gezahlt werden, müssen versteuert werden.
Glück haben dagegen Erben. Sie müssen keine Grunderwerbsssteuer zahlen. Dafür aber unter Umständen Erbschafts- oder Schenkungssteuer. Auch wenn Immobilien zwischen Verwandten in gerader Linie verschenkt oder verkauft werden, fällt keine Grunderwerbssteuer an – also zwischen Eltern und Kindern. Alle anderen werden quasi automatisch zur Kasse gebeten: Denn vor der Eintragung neuer Eigentümer im Grundbuch verlangen die Ämter die Steuerbescheinigung vom Finanzamt. Die Grunderwerbssteuer muss übrigens nicht unbedingt der Erwerber zahlen. Zwar wird fast immer im Kaufvertrag festgelegt, dass der Käufer steuerpflichtig ist. Ist das aber nicht der Fall, kann sich das Finanzamt auch am Verkäufer schadlos halten.
Autor/in:
Wolfgang Otto







