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Heiligabend und Sylvester – im vergangenen Jahr noch auf dem für viele Arbeitnehmer ungünstigen Samstag - fallen 2012 jeweils auf den Montag. Mit wenigen Urlaubstagen lässt sich also das Wochenende vor Weihnachten bis zum dritten Januar verlängern.
Das Problem dabei: Auch die Kollegen können rechnen und möchten sich diese Beute nicht entgehen lassen. Im dem Fall muss der Chef abwägen, wer zu Hause bleiben darf. Er ist zwar per Urlaubsgesetz verpflichtet, die Wünsche seiner Mitarbeiter möglichst zu erfüllen – kann aber deshalb auch nicht alle gleichzeitig nach Hause schicken. Das Gesetz verlangt dann von ihm, die sozialen Umstände seiner Mitarbeiter zu berücksichtigen. Nun liegen Weihnachten und Neujahr wie immer in den Schulferien und da haben Eltern mit schulpflichtigen Kindern im Zweifel bessere Karten als kinderlose Mitarbeiter – denn die können ihren Urlaub auch problemlos außerhalb der Ferien verbringen.
Das Argument zieht natürlich nicht mehr, wenn die begehrten Brückentage außerhalb der Ferien liegen. 2012 bietet sich zum Beispiel die Kombination aus Christi-Himmelfahrt und Pfingsten an: Mit sechs Urlaubstagen können dann 12 freie Tage herausspringen. Wer seine Chancen im Wettbewerb um die Brückentage waren will, der sollte frühzeitig den entsprechenden Antrag stellen, damit der Chef planen kann.
Aber auch außerhalb der Ferien gilt nicht unbedingt: Wer zuerst kommt malt zuerst, wenn Urlaubswünsche kollidieren: Nicht zwingend aber durchaus vertretbar: Der Chef entscheidet nach Alter und Länge der Betriebszugehörigkeit, wer zu Hause bleiben darf. Krankheitsgeschichte oder im Kalenderjahr bereits gewährter Urlaub können für den Zuschlag ebenfalls eine Rolle spielen.
Neben den Wünschen und der Situation seiner Mitarbeiter muss der Chef aber noch etwas anderes im Auge haben: Dringende betriebliche Belange, die dem Urlaubswunsch entgegen stehen können. Im Einzelhandel, zum Beispiel, ist der Umsatz im Schlussverkauf oder der Weihnachtszeit besonders hoch – oder ein unerwarteter Großauftrag geht bei einem Maschinenbauer ein. In den Fällen kann ein Antrag schon mal abgelehnt werden. Ein kleines Trostpflaster für alle, die in diesem Jahr nicht besonders gut wegkommen: Wer Urlaub macht, wenn alle anderen arbeiten, der kommt in der Regel billiger weg.
Autor/in:
Andreas Braun






