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Mit dem Bildungspaket hilft der Staat ab sofort etwa 2,5 Millionen bedürftigen Kindern und Jugendlichen. Voraussetzung: Die Eltern sind Geringverdiener, erhalten also Arbeitslosengeld II, den Kinderzuschlag oder Wohngeld. Zu den neuen Leistungen des Bildungspakets zählen Zuschüsse für ein Mittagessen in der Schule oder Kindertagesstätte in Höhe von zwei Euro. Einen Euro müssen die Eltern selbst übernehmen. Für eintägige Wandertage gibt es 30 Euro pro Schuljahr. Wenn die Versetzung gefährdet ist, bekommen Schüler Nachhilfe. Außerdem erhält jedes Kind und jeder Jugendliche zehn Euro pro Monat für die Mitgliedschaft in einem Sportverein oder den Unterricht in einer Musikschule.
Im Bildungspaket enthalten sind außerdem die etwa 100 Euro, die der Staat auch bisher schon jedes Jahr für Schulsachen gewährt hatte. Das Bildungspaket wird zum 1. Januar rückwirkend gültig. Für die Zeit seit Jahresbeginn können betroffene Eltern deshalb nachträglich Leistungen beantragen. In den meisten Kommunen werden die Jobcenter für die Anträge zuständig sein.
Das Bildungspaket beschert aber nicht nur Kindern und Jugendlichen mehr Unterstützung. Ein warmer Geldregen geht auf die Haushalte von Ländern und Kommunen nieder, die für die Finanzierung des Bildungspaketes eigentlich zuständig wären. Das stemmt nun jedoch der Bund. Hinzu kommt, dass viele Kommunen und manche Länder in Deutschland bedürftige Kindern bereits heute unterstützen, etwa in dem sie die Busfahrt zur Schule oder ein warmes Mittagessen im Hort finanzieren oder bezuschussen.
So existiert in Nordrhein-Westfalen ein Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“. Ein Euro pro Mittagessen gibt die Landesregierung, ein Euro die Eltern, 50 Cent die Kommune. Klar ist schon jetzt, dass das Land dafür in Zukunft nicht mehr zahlen wird. So fürchten Wohlfahrtsverbände denn auch, dass das Bildungspaket dazu führt, dass viele freiwillige Leistungen vor Ort zurückgefahren werden, weil der Bund ab sofort dafür zahlt. In solchen Fällen sei das Bildungspaket ein finanzieller Verschiebebahnhof, so das Argument. Die Leistungen für arme Kinder würden sich dann weder erhöhen noch verbessern.
Autor/in:
Gerda Leesing






