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Die Wohnung in Deutschland, der Spargroschen auf einem Konto irgendwo im Ausland. Zum Beispiel auf einem Nummernkonto in der Schweiz. Wer sein Geld jenseits der Landesgrenzen arbeiten lässt, würde eigentlich gleich doppelt vom Fiskus zur Kasse gebeten. Das deutsche Finanzamt will Steuern von jedem, der hierzulande lebt. Egal, wo in der Welt Zinseinkünfte erzielt werden. Die Schweizer wollen ebenfalls ihren Anteil, weil ihre Bank die Zinsen schließlich zahlt. Der zweifache Zugriff der öffentlichen Hand wäre allerdings tödlich für den globalen Kapitalverkehr und den Handel. Denn wer würde schon sein Geld im Ausland anlegen, wenn er nur einen Bruchteil des Ertrags behalten dürfte. Genau um das zu verhindern, gibt es die Doppelbesteuerungsabkommen oder kurz DBA.
Das Prinzip ist einfach: Die beiden beteiligten Staaten legen in einem Vertrag fest, wem in solchen Fällen die Steuer zusteht und wer verzichtet. Aber wenn es um die Details geht, wird es kompliziert. Besonders umstritten: Die sog. Auskunftsklausel, d.h. Informationspflicht über das Vermögen eines Kunden. Für Steueroasen wie die Schweiz ist das Bankgeheimnis Betriebskapital. Wer wie viel Geld auf einem Nummernkonto hat, geht keinen etwas an - unter diesem Motto haben die Eidgenossen in der Vergangenheit geschätzte anderthalb Billionen Euro Auslandskapital angelockt. Wie viel davon an den Finanzämtern vorbei geschleust wurde, kann man nur vermuten.
In Zeiten leerer Haushaltskassen wächst der Druck der Hochsteuerländer auf das Schweizer Bankgeheimnis allerdings. Und die Eidgenossen haben bereits nachgegeben: Künftig liefern sie Kundendaten schon beim Verdacht auf einfache Steuerhinterziehung. Und nicht erst – wie bisher – bei handfestem Betrug z.B. durch gefälschte Bilanzen oder andere Dokumente. So steht es in dem Dutzend neuer DBA, die Bern bereits unterzeichnet hat. Ein Freibrief für Steuerfahnder, bei jedem vagen Verdacht gleich alle Daten anfordern zu können, soll das aber nicht sein. Sagen die Schweizer. Und genau darum wird in jedem neuen Doppelbesteuerungsabkommen zäh gerungen.
Autor/in:
Linda Staude
Doppelbesteuerungsabkommen (von Linda Staude)








