Service Minijobs

- Profit am Samstag, 17.11.2012, 18:05 bis 18:30 Uhr
Die Welt der Minijobs
400-Euro-Jobs: Fluch oder Segen?
Über sieben Millionen Minijobs sind aktuell in Deutschland registriert. Wer macht die Minijobs, wer profitiert von ihnen – und welche Rechte haben die Beschäftigten?

- Erfolgreich, aber umstritten
Neue Gesetzeslage
Im Oktober hat der Bundestag beschlossen, dass geringfügig entlohnte Beschäftigte - so heißen Minijobber nach dem Sozialgesetzbuch - ab Januar 2013 bis zu 450 Euro pro Monat verdienen können. Damit steigt die Obergrenze um 50 Euro.
Nach einer weiteren Neuregelung stockt der Arbeitnehmer künftig die Rente mit 4,9 Prozent auf – es sei denn, er verzichtet ausdrücklich darauf. Bislang war es umgekehrt: Aufgestockt wurde nur, wenn der Beschäftigte dies ausdrücklich gewünscht hatte. Sonderregeln gelten für die derzeit gut 200.000 registrierten Minijobber in Privathaushalten. Die Arbeitgeberbeiträge für Sozial- und Unfallversicherung sind hier niedriger als im gewerblichen Einsatz, außerdem können Privatleute die Löhne für legal eingesetzte Putzhilfen oder Babysitter von der Steuer absetzen.
Minijob-Grenze wird auf 450 Euro angehoben [tagesschau.de, 25.10.2012]
Irrweg Minijob? [Mediathek, 22.10.2012]
WDR-Redakteur Frank-Christian Starke zur Wirkung von Minijobs [Profit]
Wer jobbt mini? Die Alleinerziehende

- Teure Kinderbetreuung
Samira Hesse aus Köln ist 31 Jahre alt und alleinerziehende Mutter von zweijährigen Zwillingen. 10 bis 15 Stunden pro Monat arbeitet sie in der Gastronomie: "Zur Zeit arbeite ich auf 400-Euro-Basis als Servicekraft", sagt sie. Zurzeit serviere sie auf Hochzeiten und Betriebsfeiern. Ihr Arbeitgeber hat ihr eine volle, sozialversicherungspflichtige Stelle angeboten. Die würde Samira Hesse gerne annehmen. Doch dabei würde sie am Ende nur darauf zahlen. Problem ist die teure oder komplizierte Kinderbetreuung. Stattdessen lebt die junge Mutter von Arbeitslosengeld II. Im Schnitt 180 Euro im Monat verdient sie über ihren Minijob dazu. Das kleine Plus im Portemonnaie kann sie gut gebrauchen. Außerdem sieht sie darin eine Chance, im Arbeitsmarkt zu bleiben.
Wer jobbt mini? Fallbeispiele von Ute Schyns [Profit]
Wer jobbt mini? Der Rentner
Josef Hermanns (Name geändert) ist 66 Jahre alt. Er bekämpft mit dem Minijob die Langeweile als Rentner. Früher hat der gelernte Landwirt als angestellter Betriebsleiter auf einem Bauernhof gearbeitet. Heute fährt er LKW, auch wieder in der Landwirtschaft. Je nach Bedarf vor allem in der Erntezeit. Anstrengend findet Hermanns das nicht. "Ich mache das nur, weil es mir Spaß macht und wenn ich da keine Freude mehr dran habe, dann höre ich sofort auf", berichtet er. Der fitte Rentner braucht das Geld im Grunde nicht. Er bekommt eine Rente von 1.800 Euro netto. Seine Frau ist noch im Job und verdiene auch nicht schlecht. Doch komplett zu Hause bleiben, kann er sich die nächsten Jahre einfach nicht vorstellen.
Wer jobbt mini? Die Absolventin

- Theke statt Tourismus
Lisa (Name geändert) hat unmittelbar nach ihrem Studium keinen passenden Job gefunden. Und dann einen Minijob gemacht – als Kellnerin. Im Grunde ist sie hoch qualifiziert: "Ich habe Touristik-Management studiert und bin dann anschließend nach England gegangen und habe da den Bachelor gemacht in International Business Administration." Ein Job in der Tourismus-Branche oder in einer Werbeagentur war ihr Ziel. Zusammen mit dem Trinkgeld komme sie nun mit dem Minijob gerade so über die Runden. Ihre Bilanz: "Dafür habe ich nicht studiert, dass ich schon ein Jahr in der Gastronomie tätig und eigentlich arbeitslos bin."
Minijob neben dem Hauptberuf?
Beliebte Minijobs sind Dienstleistungen wie Putzen, Minijobs im Handel, zum Beispiel bei Paketdiensten oder Telefonieren in einem Callcenter. Doch wer zusätzlich zum Hauptberuf arbeiten möchte, sollte in seinen Arbeitsvertrag schauen: Dort stehen die Bedingungen für Nebentätigkeiten. Erste Regel: Den Nebenjob mit dem Chef absprechen. Man vermeidet viel Ärger, wenn man den Vorgesetzten vorab einweiht, auch wenn dieser eine Nebentätigkeit grundsätzlich nicht verbieten darf. Nicht erlaubt ist das Arbeiten für die direkte Konkurrenz. Zudem sollten Nebentätigkeiten an Urlaubstagen vorher abgeklärt werden. Denn schließlich kann der Betrieb erwarten, dass man den Urlaub zur Erholung nutzt. Die Arbeit im Nebenjob darf die Leistung im Hauptberuf nicht beeinträchtigen.
Kosten für den Arbeitgeber

- Zentrale Verwaltung für die Jobs
Wer einen Minijobber beschäftigt, der muss ihn oder sie bei der Minijob-Zentrale in Essen anmelden. Denn diese ist zuständig für die Sozialversicherung und die Steuerzahlung. Gezahlt wird ein Pauschalbetrag in Höhe von rund 30 Prozent des Minijob-Gehalts bei gewerblichen Arbeitskräften und von 14,34 Prozent bei Minijobbern in Haushalten. Davon bezahlt die Zentrale Steuern und Sozialversicherung. Für Haushaltshilfen, Nachhilfelehrer oder Gärtner in Privathaushalten gibt es das Haushaltsscheckverfahren. Ein einfaches DIN A-4-Blatt wird ausgefüllt, und zweimal im Jahr zieht die Minijob-Zentrale Sozialabgaben und Steuern beim Arbeitgeber ein.
Ein Arbeitnehmer kann mehrere Minijobs kombinieren. Aber dabei gilt: Zusammen darf die Grenze von 400 Euro Arbeitsentgelt im Monat (ab Januar 2013: 450 Euro) nicht überschritten werden. Denn sonst ist es kein Minijob mehr, sondern ein steuer- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.
Es gibt einen Anspruch auf Urlaub
Grundsätzlich hat ein Minijobber die gleichen Rechte wie alle anderen Arbeitnehmer auch – also auch Anspruch auf Urlaub. Das Bundesurlaubgesetz gilt für alle Arbeitnehmer gleichermaßen. Danach stehen jedem bei einer vollen Stelle und einer 5-Tage-Woche im Jahr mindestens 20 Tage bezahlter Urlaub zu. Wer weniger arbeitet, muss das anteilig umrechnen. Selbst wenn Mini-Jobber krank werden, haben sie weiter Recht auf ihren Lohn.
Beim Urlaubsgeld gilt: Wenn andere Arbeitnehmer in einem Betrieb Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, dann muss auch der Minijobber Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen. Dabei ist zu beachten, dass das Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zum regulären Entgelt zugezählt wird. Wenn ein Arbeitnehmer dann beispielsweise auf 405 Euro im Monat (ab Januar 2013: 455 Euro) kommt, muss er den kompletten Verdient versteuern und Sozialabgaben zahlen.
Nebenjob mit vollen Rechten von Ute Schyns [Profit]
Ausbeutung per Minijob?

- Reine Rechensache?
Sozialverbände und Gewerkschaften wehren sich bereits seit Jahren gegen den Boom der Minijobs. Aus ihrer Sicht erweisen sie sich oft als Sackgasse, werden mit Niedriglöhnen abgegolten, sind sozial meist völlig unzureichend abgesichert und bergen die Gefahr von Altersarmut.
Fast jeder vierte Beschäftigte werde schlecht bezahlt. 6,8 Millionen Menschen arbeiteten demnach im Jahr 2010 für weniger als 8,50 Euro pro Stunde, 4,1 Millionen verdienten sogar weniger als sieben Euro.
WDR-Arbeitsmarktexperte Frank-Christian Starke über Politik und Gewerkschaften zu Minijobs [Profit]
Stand: 16.11.2012




