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Auch wenn die Mehrheit der Fraktionen im Bundestag schon deutlich gemacht hat, dass sie die Beschneidung von Jungen auf eine sichere rechtliche Basis stellen will: Lässt sich dem Urteil des Kölner Landgerichts, das die ganze Debatte ausgelöst hat, nicht eins zugutehalten - nämlich, dass hier das Kindeswohl erfreulich ernst genommen wird? Rechtsanwalt Oliver Tolmein rät zur Vorsicht: Wer allzu genau festlegen möchte, was für Kinder gut ist, gefährdet die Freiheit einer Gesellschaft, in der eben auch Unvernünftiges erlaubt ist.
Autor/in:
Oliver Tolmein
Redaktion:
Morten Kansteiner







