s
Experten schätzen, dass etwa zehn Prozent der Deutschen eine Patientenverfügung verfasst haben. Viele dieser vorsorglichen Willensbekundungen für den Fall, dass man seine Zustimmung oder Ablehnung zu einer Behandlung einmal nicht mehr direkt kund tun kann, sollen unbrauchbar, weil zu unkonkret sein. Möchte man etwa eine künstliche Ernährung in einer aussichtslosen Krankheitssituation sicher ausschließen, reicht es nicht aus zu bekunden, man wolle "nicht an Schläuchen hängen".
Aber die Zahl der Vorsorgewilligen, die gut informiert eine sehr konkrete Patientenverfügung abfassen, steigt. Das ist gut so, auch für die Angehörigen, die sich gerade bei der stellvertretenden Entscheidung für oder gegen eine künstliche Ernährung schwer tun, wie Cornelia Schäfer herausgefunden hat.
Autor/in:
Cornelia Schäfer
Redaktion:
Ursula Daalmann
Rettung oder Qual? Künstliche Ernährung im Alter
"Künstliche Ernährung im Alter. Eine Entscheidungshilfe für Angehörige"
Herausgeber: AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin.
Steht im Internet auf der Seite aok-gesundheitsnavi.de unter "Entscheidungshilfen" als Download zur Verfügung.







