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Mann guckt gebückt durch ein Schlüsselloch (Rechte: WDR)
Sendung vom 10.05.2010, 10:05 bis 12:00 Uhr
Ein Insasse der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hamburg- Billwerder blickt am 26.06.2003 aus seinem vergitterten Zellenfenster. Quelle: dpa/Rehder

 Blick aus dem Zellenfenster

Weggesperrt und zwar für immer

Die Sicherungsverwahrung und die deutsche Justiz

Seit einem Jahrzehnt steigt die Zahl der "Sicherungsverwahrungen" immer weiter an. Um die Bevölkerung vor brutalen Gewalttaten zu schützen, bleiben Straftäter im Gefängnis, obwohl sie ihre Strafe bereits abgesessen haben. Auf unbestimmte Zeit, unter Umständen sogar bis zu ihrem Tod, wenn sie die Gerichte nicht davon überzeugen können, dass sie keine Gefahr mehr darstellen. Sicherungsverwahrung bedeutet Inhaftierung auf Verdacht. Das stellt Gutachter und Richter vor schwierige Entscheidungen: Wer kann, wer muss eingesperrt bleiben?

Autor/in:

Matthias Becker

Redaktion:

Kirsten Pape

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