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Weggesperrt und zwar für immer
Die Sicherungsverwahrung und die deutsche Justiz
Seit einem Jahrzehnt steigt die Zahl der "Sicherungsverwahrungen" immer weiter an. Um die Bevölkerung vor brutalen Gewalttaten zu schützen, bleiben Straftäter im Gefängnis, obwohl sie ihre Strafe bereits abgesessen haben. Auf unbestimmte Zeit, unter Umständen sogar bis zu ihrem Tod, wenn sie die Gerichte nicht davon überzeugen können, dass sie keine Gefahr mehr darstellen. Sicherungsverwahrung bedeutet Inhaftierung auf Verdacht. Das stellt Gutachter und Richter vor schwierige Entscheidungen: Wer kann, wer muss eingesperrt bleiben?
Autor/in:
Matthias Becker
Redaktion:
Kirsten Pape
Feature: Weggesperrt und zwar für immer








