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Fakten sollen unterdrückt, biografische Unsauberkeiten bereinigt werden - wer Büchern ans Zeug flicken will, zieht vor Gericht. Der juristische "Trick" ist dabei immer der gleiche. Vorab schicken Juristen an den Verlag eine einstweilige Verfügung - es muss ja noch geklärt werden - und das kann dauern. Schon ist es um das gute Buch geschehen.
Denn wenn in einer Hauptverhandlung Monate später dem Autoren oder dem Verlag doch Recht gegeben wird, interessiert sich die Öffentlichkeit schon längst nicht mehr für das Werk. Der Buchmarkt ist schnelllebig. Und ein Buch ein Jahr nach seiner Ankündigung noch ans Publikum zu bringen, scheint aussichtslos.
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Autor/in:
Herbert Hoven
Redaktion:
Gundi Große
Einstweilig verfügt







