Donnerstag, 24.05.2012

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Mann lauscht an einer Wand, hinter der ein anderer Mann neben einem Grammophon sitzt. (Rechte: WDR)
Sendung vom 07.10.2011, 10:05 bis 12:00 Uhr
Prof. Christian TOMUSCHAT, Institut fuer Voelker- und Europarecht der Humboldt-Universitaet Berlin; Rechte: picture alliance

 Prof. Christian Tomuschat

Redezeit: Mit dem Völkerrechtler Christian Tomuschat

Über das Phänomen Staatsterror

Moderation: Ralph Erdenberger

Von Diktaturen ist man es gewöhnt. Wenn aber demokratische Staaten zur Durchsetzung ihrer Interessen zu illegalen Mitteln greifen, erregt das Aufsehen. So beim Anschlag des französischen Geheimdienstes auf das Greenpeace-Schiff „Rainbow Warrior“ 1985 in einem neuseeländischen Hafen. Oder, aktueller, im Fall der Tötung des mutmaßlichen Al-Kaida-Funktionärs Anwar Al-Awlaki im Jemen durch einen CIA-Luftangriff. Wie kann es sein, dass demokratische Staaten sich in dieser Art über Recht und Gesetz hinwegsetzen?

Der Staats- und Völkerrechtler Professor Christian Tomuschat ist seit Jahren im Auftrag der UNO in der ganzen Welt unterwegs. In der Redezeit bei WDR 5 bezeichnet er die Tötung Al-Awlakis mit Hilfe einer US-Drohne als "besonders schwierigen Fall". Tomuschat verweist darauf, dass Verdächtige nach internationaler Rechtssprechung ein Recht darauf haben, sich zu verteidigen. "Niemand darf zum Tode verurteilt werden, ohne einen fairen Prozess gehabt zu haben." Eine Drohne diene der präventiven Gefahrenabwehr. Dadurch sei die Möglichkeit der Verteidigung ausgschlossen. Der Völkerrechtler findet, dass die Drohnenkriege, wie sie etwa die USA führen, aus rechtlicher Sicht "nicht zu billigen" sind. Das gelte selbst dann, wenn man damit rechnen müsse, dass der verdächtigte Terrorist vom Land seines Aufenthaltes nicht ausgeliefert werden würde.

Für bedenklich hält Tomuschat es auch, dass es im Westen seit Jahrzehnten Bestrebungen gegen die Anwendung der Todesstrafe gebe. Dazu passten präventive Drohnenschläge nicht, bei denen "Personen offenbar dutzendweise in fremden Ländern getötet" werden. Der Völkerrechtler wertet den Drohnenkrieg als "Privileg der mächtigen Staaten". 

In der WDR 5 Redezeit wirft Christian Tomuschat auch einen Blick auf das Verhalten Israels gegenüber Palästina. Wenn ein Volk von der Außenwelt abgeschnitten werde, wie im Falle Gazas, sei das "eine schwere Menschenrechtsverletzung". Allerdings könne man nicht von Terrorismus sprechen, meint Tomuschat. "Das bietet keinen zusätzlichen Erkenntniswert." Der Völkerrechtler verweist darauf, dass es im Kriegsrecht das besondere Institut des Kriegsverbrechens gebe. In diesem Rahmen stünden mannigfaltige Straftatbestände zur Verfügung, um Problematiken wie die in Gaza zu verhandeln.

Tomuschat macht darauf aufmerksam, dass man keine rechtlichen Mittel habe, wenn terrorähnliche Einzelakte durch Staaten zur Ahndung stünden. Diese unterscheidet er von massenhafter Unterdrückung, der vielfache Hinrichtung von Personen ohne ordentliche Gerichtsverhandlungen oder dem Einsperren von Menschen. Alle diese Vergehen führen zu dem Tastbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit. So habe auch der UN-Sicherheitsrat den Krieg gegen Machthaber Gaddafi in Libyen begründet.

Als Beispiel eines Angriffes im Sinne eines Einzelaktes nennt Tomuschat den Anschlag des französischen Geheimdienstes auf das Greenpeace-Schiff "Rainbow Warrior" 1985 in einem neuseeländischen Hafen. Für einen solchen "völlig ungewöhnlichen" Akt eines Rechtsstaates habe man im Statut des Internationalen Strafgerichtshofes keinen gesonderten Straftatbestand.

Tomuschat hält es deshalb für bedenkenswert, den Straftatbestand des Staatsterrorismus stärker in der Rechtssprechung zu verankern. Insbesondere den Bereich des Verbrechens gegen die Menschlichkeit könnte man durch das Delikt des Staatsterrorismus ergänzen, so der Völkerrechtler. Denn Akte des Staatsterrorismus ließen sich nicht auf die massenhaft verübten Vergehen anwenden, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit zugrunde lägen. "Hier ist Bedarf für zusätzliches Nachdenken gegeben", meint der Völkerrechtler.

Redaktion:

Evelyn Noll

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Redezeit mit dem Völkerrechtler Christian Tomuschat

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