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Kettenverträge ohne Ende? Zwei Interviews - zwei Ansichten
Interview mit Peter Berg, ver.di NRW, Justiziar, sowie mit Roland Wolf Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
Moderation: Judith Schulte-Loh
Durchhangeln von Jahresvertrag zu Jahresvertrag zu Jahresvertrag - für Beschäftigte ist diese Praxis mindestens nervig. Mit dem EU-Recht ist sie aber vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Allerdings müsse es sachliche Gründe für befristete Anstellungen geben. Wann also sind Kettenverträge unzulässig und wann sind sie unverzichtbar? Peter Berg, Justiziar bei ver.di NRW, und Roland Wolf, Geschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, nehmen im WDR 5 Morgenecho Stellung.
Peter Berg bezeichnet die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes aus Sicht der Arbeitnehmer als "enttäuschend". Insbesondere im öffentlichen Dienst, etwa bei der Deutschen Post, existierten "15, 20 oder 25 Befristungen über mehrere Jahre hinweg". Zudem beobachte die Gewerkschaft ver.di eine "rasante Zunahme" von befristeten Verträgen: "Jede zweite bis dritte Neueinstellung erfolgt befristet", so Berg.
Aus Sicht des Geschäftsführers der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Roland Wolf, spielen Befristungen zur Vertretung insbesondere mit ein und demselben Arbeitnehmer vor allem in der Privatwirtschaft "eine sehr untergeordnete Rolle". Zahlen lägen dazu jedoch nicht vor. Das ergangene Urteil hält Roland Wolf für richtig.
Das EU-Urteil legt einschränkend fest, dass fortdauernde befristete Verträge nur zulässig sind, wenn sachliche Gründe dafür sprechen. Das entspricht im Grundsatz der deutschen Rechtslage. Allerdings sind hierzulande bis zu einer Dauer von zwei Jahren auch Befristungen ohne jeden Sachgrund möglich, erklärt Peter Berg von ver.di. Der typische Sachgrund sei die Vertretung beurlaubter oder erkrankter Arbeitnehmer. Berg sieht es allerdings nicht als vorübergehenden Bedarf an, wenn befristete Verträge über einen Zeitraum von zehn und mehr Jahren aneinandergereiht werden. Dies zeige vielmehr, dass in einem Unternehmen ein ständiger Vertretungsbedarf bestehe. Das sei beispielsweise für große Einrichtungen wie etwa die Justizbehörden in NRW typisch.
Wolf: "Kettenverträge werden in Deutschland verhindert"
Roland Wolf von den Arbeitgeberverbänden hält sachlich begründete Befristungen für wichtig, um "Arbeitnehmer, die zum Beispiel aus Gründen von Erziehung ausscheiden, zu ersetzen durch eine zeitweilige Einstellung". Wolf sieht es als "Kernaussage des Luxemburger Urteils", dass "es kein Anzeichen für Missbrauch ist, wenn mehrfach hintereinander ein Arbeitsverhältnis befristet ist". In Deutschland habe man von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht, "Kettenverträge zu verhindern". Bei sachgrundlosen Befristungen müsse eine Karenzzeit zwischen den einzelnen Befristungen liegen.
ver.di-Justiziar Peter Berg weist auf die "massiven Auswirkungen" von befristeten Arbeitsverträgen auf die Familien- und Lebensplanung der Betroffenen hin. Es fehle die Sicherheit im Blick auf das Einkommen und den Arbeitsplatz. Generell seien von Befristungen vor allem junge Menschen und Frauen betroffen. Die Planung von Familien- und Kinderwunsch werde genauso zum Problem wie die Kreditwürdigkeit gegenüber Banken. Berg begrüßt es, dass der Europäische Gerichtshof festgelegt habe, "dass Befristungsketten einzelfallbezogen auf Missbrauch überprüft werden müssen." Dabei müssten alle Umstände einbezogen werden, also auch die Anzahl und die Gesamtdauer der Befristung. "Noch besser wäre es", so Berg, wenn "die Anzahl und Gesamtdauer solcher Vertretungsbefristungen "gesetzlich von vorneherein beschränkt würden".
Redaktion:
Golo Schmidt
Interview Roland Wolf, Vereinigung Arbeitgeberverbände
Interview Peter Berg, ver.di-NRW







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