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"Ärzte dürfen nicht zu Angestellten der Kassen werden"
Interview mit Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister, FDP
Moderation: Andrea Oster
Ist das schon Korruption oder noch in Ordnung? Diese Frage entscheidet bei Ärzten derzeit das Sozial- und Berufsrecht. Strafrechtlich ist Ärzten wegen Vorteilsnahme nicht beizukommen, das hat der Bundesgerichtshof im Juli vergangenen Jahres bestätigt.
Dass trotzdem seit Jahren vieles schief läuft, daran ließen die Richter keinen Zweifel. Sie forderten den Gesetzesgeber sogar indirekt auf, einen entsprechenden Straftatbestand für selbstständige Ärzte zu schaffen. Das Gesetz lässt aber auf sich warten. Denn Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr verweist im Morgenecho-Interview hartnäckig auf die bestehenden Regelungen und will sich zu nichts drängen lassen.
Checks unter Freunden
Der Fall scheint eigentlich eindeutig: Eine Pharmareferentin hatte Ärzten mehrere tausend Euro gezahlt, die hatten das Geld bereitwillig angenommen. Bekannt ist auch, dass die Pharmaindustrie auf breiter Front versucht, Ärzte zu beeinflussen, damit diese bestimmte Medikamente verschreiben. Angefangen von kleinen Geschenken wie Kugelschreibern bis hin zu Einladungen zu Veranstaltungen mit Rahmenprogramm und Übernahme der Reisekosten für Begleitpersonen, bietet die Industrie eine breite Palette von Zuwendungen. Die Richter bestätigten auch, dass die Ärzte im konkrete Fall sich korruptiv verhalten hätten, strafbar sei das in diesem Fall nach immer noch bestehender Rechtslage nicht.
Kein Diener der Kassen
Im Grunde drehe sich das Problem um die Frage, wie Ärzte und Kassen zueinander stehen und wie viel Freiheit Ärzte bei der Wahl von Therapien haben, so Gesundheitsminister Daniel Bahr im Morgenecho-Interview. "Der Arzt muss in erster Linie dem Wohl des Patienten und nicht dem Wohl der Krankenkasse verpflichtet sein", bekräftigt er seinen Standpunkt. Er dürfe nicht zu einer Art Angestellten der Kassen gemacht werden, wie Union und SPD es derzeit forderten. Ärzte müssten so viel Freiheit wie möglich behalten, um immer im besten Sinn für den Patienten entscheiden zu können.
Korruption ist nicht erlaubt
Auch ohne ein neues Gesetz dürfen Ärzte keine Zuwendungen von Pharmareferenten annehmen. Das sei schon jetzt im Sozialgesetzbuch und entsprechenden berufständischen Vorschriften geregelt, sagt Bahr. Hunderte Verfahren habe es deshalb schon gegeben und in vielen Fälle sei den Ärzten die Approbation entzogen worden. "Das ist eine harte Sanktion, denn das kommt einem Berufsverbot gleich", erklärt Bahr. Trotzdem prüfe sein Haus derzeit, ob die bestehenden Regelungen ausreichen. Dafür habe er Stellungnahmen vom den Krankenkassen und der Bundesärztlichen Vereinigung eingeholt, widerspricht er dem Vorwurf der Untätigkeit. "Fehlverhalten muss zu Konsequenzen und zu Sanktionen führen", aber vorschnelles Handeln könne sich später rächen. "In einer so fundamentalen Frage, die an unser Grundverständnis von Freiberuflichkeit und Therapiefreiheit herangeht, wollen wir das vom Verfassungsgericht wieder gekippt bekommen", begründet Bahr seine Zurückhaltung.
"Wie Hebammen und Notare"
Arzt zu sein gehört zu den sogenannten freien Berufen und das bestimmt auch einen rechtlichen Status. "Ärzte sind wie freiberufliche Notare, wie Rechtsanwälte, wie Hebammen, wie Steuerberater - als freie Berufe eben nicht gleichgestellt mit Angestellten, und das habe auch gute Gründe. "Den Arzt zum Angestellten den Krankenkassen zu machen, wäre ein Aushöhlen der Therapiefreiheit", und das werde es mit der FDP nicht geben. Auch gebe es keine Begründung dafür Ärzte rechtlich anders zu behandeln als andere Freiberufler.
Mein Essen zahl ich selbst
Dass die Pharmaindustrie durchaus aufdringlich sein kann, stößt aber auch einigen Ärzten unangenehm auf. So unangenehm, dass es inzwischen schon einen Zusammenschluss gibt, der ganz klar auf Distanz zur Branche geht, und Referenten möglichst gar nicht mehr in die Praxen lässt. Mezis nennt er sich - Mein Essen zahl ich selbst - in Anspielung auf diverse Einladungen, die von Pharma- und Medizingerätebranche in die Vorzimmer flattern. Und damit sind die Mezis nicht die einzigen Ärzte. Der Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte nannte die Lesart, dass das Urteil die Freiheit der Ärzte stärke, einen Skandal. "Wenn die Freiheit des Arztberufs die Freiheit zu Bestechung und Vorteilsannahme einschließt, so können wir auf diese Freiheit ohne weiteres verzichten, denn sie bedeutet gleichzeitig die Freiheit von Ethik und Moral", so Prof. Wulf Dietrich, Vorsitzender des Vereins.
Redaktion:
Karin Bensch-Nadebusch
Interview mit Daniel Bahr, Bundesgesundheitsminister, FDP







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