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Service Gesundheit: Wenn Ärzte Fehler machen
Welche Hilfe bekommt der Patient?
Moderation: Franz-Josef Hansel
Wenn bei einer Behandlung etwas schief läuft, kann das fatale Folgen für den Patienten haben. Vielleicht hat er dauerhaft Schmerzen oder braucht regelmäßig Unterstützung. Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld kann der Patient allerdings nur dann geltend machen, wenn tatsächlich ein Behandlungsfehler nachgewiesen werden kann.
Was ist ein Behandlungsfehler?
Ein Behandlungsfehler kann vorliegen, wenn der Arzt nicht sorgfältig genug diagnostiziert oder behandelt hat. Gleiches gilt für den Fall, dass nicht ausreichend über mögliche Risiken einer bestimmten Behandlung aufgeklärt wurde. Grundsätzlich muss der Patient den Behandlungsfehler nachweisen – durch Vorlage eines Gutachtens.
Was tun, wenn man einen Behandlungsfehler vermutet?
Zuerst kann man versuchen, mit dem Arzt zu sprechen und zu klären, ob ein Fehler gemacht wurde. Falls das nicht weiterführt, sollte man den Inhalt des Gesprächs später kurz protokollieren und seine Behandlungsunterlagen fordern. Jeder Patient hat ein Recht auf seine Patientenakte und auch auf Röntgenbilder oder Laborergebnisse. Der Arzt kann Kopiergebühren verlangen.
Wer hilft bei möglichen Behandlungsfehlern?
Es gibt verschiedene Anlaufstellen für Patienten: die eigene Krankenkasse, die Schlichtungsstellen der Landesärztekammern, die Unabhängige Patientenberatung, Verbraucherzentralen oder Selbsthilfevereine.
Die Unabhängige Patientenberatung
Hier kann man klären, ob es besser ist, sich außergerichtlich zu einigen, sich an die Krankenkasse zu wenden oder an eine Schlichtungsstelle der zuständigen Landesärztekammer. Die Beratung ist kostenlos.
Die Krankenkassen
Derzeit ist eine Krankenkasse gesetzlich nicht verpflichtet, dem Patienten zu helfen. Das soll sich erst mit dem neuen Patientenrechtegesetz ändern. Vielfach helfen die Kassen trotzdem. Sie beauftragen dann den medizinischen Dienst, ein Gutachten über den Fall zu erstellen. Das ist für den Patienten kostenlos. Das Gutachten kann dem Patienten helfen, seine Rechte wahrzunehmen – entweder bei einer außergerichtlichen Einigung mit dem Arzt und seiner Versicherung oder bei einem Gerichtsverfahren. Etwa jedes dritte Gutachten stellt einen Behandlungsfehler fest.
Das Schlichtungsverfahren
Schlichtungsstellen der Landesärztekammern führen Schlichtungsverfahren durch. Solche Verfahren sind gebührenfrei. Alle Beteiligten - Arzt, Patient und Versicherung - müssen einverstanden sein, damit ein solches Verfahren durchgeführt werden kann. Es wird ein Gutachten erstellt.
Das Gerichtsverfahren
Ein Gerichtsverfahren kann ein ganzes Jahr dauern – oder noch länger. Der Patient kann auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz klagen. Nur wenn der Behandlungsfehler auch die Ursache für die körperlichen Beschwerden des Patienten sind, kann er Recht bekommen.
Medizinrecht ist kompliziert, daher sollte der Patient einen spezialisierten Anwalt hinzuziehen. Ohne Rechtsschutzversicherung kann ein Gerichtsverfahren für den Patienten teuer werden.
Adressen
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Postfach 120864
10598 Berlin
Telefon: 030-400456-0
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD
Venloer Straße 46
50672 Köln
oder
Ostenhellweg 49
44135 Dortmund
oder
Breite Straße 8
33602 Bielefeld
Kostenfreies (aus Festnetz) Beratungstelefon: 0800 0 11 77 22
(Montag - Freitag, 10.00-18.00 Uhr; Donnerstag bis 20.00 Uhr)
Autor/in:
Gespräch mit Christina Sartori; Fachjournalistin
Redaktion:
Monika Kunze
Mehr Informationen
Broschüre zu Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den deutschen Ärztekammern
Landesvereinigung für Gesundheit Niedersachsen e.V. - Tabelle über Hilfsangebote und deren Kosten
Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD
Bundesministerium für Gesundheit





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