Donnerstag, 24.05.2012

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Die Zeichnung "Der Mensch" von Leonardo da Vinci auf einem gelben Farbklima (Rechte: WDR)
Sendung vom 29.04.2010, 16:05 bis 17:00 Uhr
Bild: Ein 15-Jähriger informiert sich beim Arbeitsamt; Rechte: dpa

 Service Bildung

Service Bildung: Coaching für Jugendliche

Moderation: Martin Winkelheide

Hunderttausende landen im „Maßnahmedschungel“


Raus aus der Schule, aber nicht rein ins Arbeitsleben - dieses Schicksal teilen hunderttausende Jugendliche bundesweit. Diese jungen Leute werden in einen Dschungel von Maßnahmen geschickt. Nur eine Minderheit wechselt von der Hauptschule in einen Ausbildungsbetrieb. Immerhin 38 Prozent landen laut Nationalem Bildungsbericht im sogenannten „Übergangssystem“.

Gemeint sind damit Berufsvorbereitungsjahr, Berufsgrundbildungsjahr, Berufsfachschulen ohne Berufsabschluss oder Berufsvorbereitende Maßnahmen der Arbeitsagenturen. Hinter den Wortungetümen verbergen sich häufig nur Warteschleifen. Das Schicksal der Jugendlichen gleiche "einer Odyssee durch verschiedene Maßnahmen", heißt es im Bildungsbericht.

Kritiker halten die Bezeichnung "Übergangssystem" darum für einen doppelten Etikettenschwindel. Die Förderungen führen häufig nicht zum Übergang in den Beruf - und von einem durchdachten System all dieser Maßnahmen könne erst recht keine Rede sein.

 

Vier Milliarden Euro verschwinden im Übergangssystem


Experten der Bertelsmann-Stiftung schätzen, dass jährlich vier Milliarden Euro von den Arbeitsagenturen, den Ländern und Kommunen für diese Maßnahmen des Übergangssystems ausgegeben werden. Durchschnittlich bleiben die Jugendlichen fast zwei Jahre in diesen Übergangsmaßnahmen, d.h., dass beinahe jeder mindestens zwei dieser Kurse durchläuft. Doch auch nach zwei Jahren bleibt ein Drittel dieser Jugendlichen ohne eine weitere Perspektive, sei es eine Lehrstelle oder eine schulische Ausbildung.

Bundesbildungsministerin Annette Schavan hat nun bei der Vorstellung des Berufsbildungsberichts 2010 angekündigt, Hauptschülern kompetente Begleiter auf dem Weg in den Beruf zur Seite zu stellen – vorerst denkt sie an 3200 Experten, die diese Jugendlichen in die Berufswelt lotsen sollen.

 

Ausbildungsunreif oder vom Markt benachteiligt?


In diesen Übergangsmaßnahmen werden ganz unterschiedliche junge Menschen aufgefangen. Das sind einerseits jene aus der „Risikogruppe“ von etwa 20 Prozent der Schulabgänger, die keine ausreichenden Qualifikationen für eine Berufsausbildung mitbringen, die also nicht auf gehobenem Niveau lesen und Sachverhalte verstehen können.

Es sind aber auch solche - selbst Abiturienten - die aus arbeitsmarktpolitischen Gründen keine Ausbildungsstelle finden, etwa, weil in ihrer Region ein bestimmter Beruf nicht vertreten ist, oder weil dieser überlaufen ist, oder weil eben immer weniger Betriebe ausbilden.

Für diese beiden Gruppen muss es unterschiedliche Angebote geben, meinen Berufsbildungsexperten, wie etwa der Berufspädagoge Dieter Euler aus Sankt Gallen, der in einem Projekt der Bertelsmann-Stiftung zur Reform der Berufsausbildung mitarbeitet. Die „nicht Ausbildungsreifen“ brauchen individuelle sozialpädagogische Betreuung, kombiniert mit einer Berufsausbildung. Für sie müsste die Möglichkeit geschaffen werden, eine Ausbildung über die heute üblichen drei Jahre hinaus zu verlängern.

 

Notfalls außerbetriebliche Ausbildungsplätze schaffen!


Für diejenigen, die zwar die nötigen Fähigkeiten mitbringen, aber dennoch keinen Ausbildungsplatz bekommen können, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, eine Berufsausbildung auch außerhalb eines Betriebes aufzunehmen. Berufsschulen und Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen könnten zusammen mit überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten und mit Betrieben ausbilden, wenn die zuständige Handwerkskammer das anerkennt und am Ende die entsprechenden Prüfungen abnimmt.

 

Übergangsmanagement aus einer Hand


Zuständig für die Jugendlichen nach der Schule sind einmal die Arbeitsagenturen, die nicht ausbildungsreife Jugendliche in Berufsvorbereitungsjahren qualifizieren, und es sind die Kommunen, deren Jugend- und Sozialämter für die Jugendlichen zuständig sind, die Hartz IV-Bezieher sind. Allein schon aus den unterschiedlichen Finanzierungen und Zuständigkeiten ergibt sich ein für die Betroffenen nicht durchschaubares Wirrwarr. Einige Gemeinden haben deshalb mit den Arbeitsagenturen vor Ort und mit dem für die Finanzierung ebenfalls zuständigen Landesarbeitsministerium eine gemeinsame örtliche Koordinierungsstelle für die Jugendlichen eingerichtet, in der all diese Fäden zusammen laufen. Das Jugendhaus Bielefeld ist dafür ein Beispiel.

Grundsätzlich kann das Problem der Warteschleifen aber nur gelöst werden, wenn es neben dem klassischen Weg der Berufsausbildung im Betrieb künftig möglich wird, auch in Berufsschulen und überbetrieblichen Ausbildungswerkstätten vollwertige Berufsausbildungen zu absolvieren und nicht nur Kurse, die lediglich vorbereitenden Charakter haben. Dazu wäre aber die entsprechende Bereitschaft aller Sozialpartner und der zuständigen Handwerkskammern erforderlich.

 

Autor/in:

Karl-Heinz Heinemann

Redaktion:

Angelika Böhrke

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