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Im Sommer 1986 wurde in der englischen Grafschaft Leicestershire die 15-jährige Dawn Ashworth brutal vergewaltigt und erwürgt. Ein Jahr später, am 19. September 1987, wurde ihr Mörder verhaftet. Zum ersten Mal war ein Täter durch einen DNA-Test überführt worden.
Die Polizei von Leicestershire brauchte nicht lange, um nach dem Sexualmord an der 15-jährigen Dawn Ashworth einen Verdächtigen zu verhaften und zu einem Geständnis zu bewegen. Nur zur Sicherheit machten die Strafverfolger noch einen Test mit einem neuen Verfahren, das der Genetiker Alec Jeffreys kurz zuvor an der nahen Universität entwickelt hatte ‑ dem genetischen Fingerabdruck. Resultat: Der Geständige war unschuldig.
Daraufhin lud die Polizei gut 5.000 junge Männer zur Massenuntersuchung. Die meisten konnten schon anhand ihrer Blutgruppe ausgeschlossen werden. Knapp 500 DNA-Proben wurden analysiert. Jedoch ohne Erfolg: Der Täter hatte einen Strohmann zur Untersuchung geschickt. Doch als der plauderte, überführte ein letzter DNA-Test prompt den wahren Täter. Der Siegeszug des neuen Verfahrens war nicht mehr aufzuhalten.
Wie funktioniert ein DNA-Test?
Die Molekularbiologin Esther Reuss vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Frankfurt ist auf DNA-Untersuchungen spezialisiert. Mit den Analyse-Automaten des Instituts nimmt sie ganz bestimmte Schnipsel des menschlichen Erbguts unter die Lupe.
Die untersuchten Stellen - so genannte uncodierte Abschnitte der DNA - tragen keine genetische Information, sie verraten also nichts über den Menschen, von dem sie stammen. Keine Haarfarbe, keine Herkunft, keine Krankheiten. Es geht nur darum, wie oft sich ein bestimmtes Molekül-Muster an der jeweiligen Stelle wiederholt.
"Bei verschiedenen Personen unterscheidet sich die Anzahl der Wiederholungseinheiten", erklärt Esther Reuss. "Das heißt, diese Sequenz hat jeder, aber bei dem einen kommt die vielleicht zehnmal hintereinander geschaltet vor und bei dem anderen zwölfmal."
Acht Sequenzen werden heute untersucht
Bloß eine solche Sequenz reicht noch nicht, um Personen sicher zu identifizieren. Denn es gibt viele Menschen, bei denen sie beispielsweise zwölfmal hintereinander kommt. Doch je mehr Sequenzen Esther Reuss und ihre Kollegen betrachten, desto unwahrscheinlicher wird es, dass zwei Menschen bei jeder die gleiche Zahl von Wiederholungen aufweisen. Heute werden normalerweise acht Sequenzen untersucht. Die Wahrscheinlichkeit für einen Zufallstreffer liegt damit bei eins zu mehreren hundert Millionen.
DNA-Test in Deutschland
Trotz solcher Unsicherheiten setzten auch deutsche Ermittler den genetischen Fingerabdruck schon sehr früh fast routinemäßig ein. Schon 1988, ein Jahr nach der Premiere in Großbritannien, wurde so der Mörder einer Berliner Bankangestellten überführt und verurteilt. Ein Jahr später folgte die erste Reihenuntersuchung. In Telgte bei Münster waren zwei junge Frauen vergewaltigt und ermordet worden. Die Polizei untersuchte 92 Männer und identifizierte so einen Soldaten als Täter.
Speicheltests in Niedersachsen
Der spektakulärste und lange auch größte Fall aber ereignete sich 1998 in Niedersachsen - die Jagd nach dem Mörder der 11-jährigen Christina Nytsch und der 13-jährigen Ulrike Everts. Spezialisten der Kriminalpolizei hatten ein Profil des Täters entworfen und vermuteten seinen Wohnort in einem 15 mal 20 Kilometer großen Gebiet.
Der Fallanalytiker Michael Baurmann vom Bundeskriminalamt gehörte damals zu diesen Experten, die auch "Profiler" genannt werden: "Wir nehmen das Täterprofil und mithilfe dieses Täterprofils bitten wir jetzt diese Bevölkerungsgruppe aus diesem geografischen Raum zum Speicheltest."
Teilnahme am Test durch sozialen Druck
Solche Reihenuntersuchungen liefern in etwa jedem zweiten Fall den Täter, so eine Studie aus dem Jahr 2003. Es ist erstaunlich, dass Kriminelle überhaupt zu einem Test erscheinen. Doch auch beim Fall in Niedersachsen nahm der Täter an dem Test teil. "Das war überraschend", erinnert sich Baurmann. "Der Mann ist unter sozialem Druck da hinmarschiert." In einem ländlichen Gebiet könne der Druck leichter erhöht werden.
Eingriff in Persönlichkeitsrechte?
Mitmachen galt als obligatorisch. Den Mörder schleppten Verwandte mit zum Test. Nicht weniger als 15.000 Männer gaben Proben ab. Es gab immer Juristen, die solche Aktionen für einen unzulässigen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte hielten. Doch für die Polizeiführer sind sie oft das letzte Mittel.
Das galt auch für den Verantwortlichen im Fall von Christina Nytsch und Ulrike Everts. "Hätte der nicht den Mut gehabt, den größten Speicheltest in der Kriminalgeschichte Deutschlands zu machen, dann hätte der Täter wahrscheinlich nicht gefasst werden können", ist Baurmann überzeugt.
DNA-Datensätze werden gespeichert
Längst werden DNA-Spuren nicht mehr nur für jeden Fall einzeln gesammelt. Das Bundeskriminalamt speichert in einer riesigen Datei etwa eine Million DNA-Datensätze – von bekannten Straftätern, aber auch von Spuren, die an einem Tatort gefunden wurden.
Kommt eine neue Spur von einem Tatort herein, wird sie mit den gespeicherten verglichen. Gut hunderttausend Mal wurde so der "Verursacher" der Spur identifiziert – und so das Verbrechen in aller Regel aufgeklärt.
Autor/in:
Jochen Paulus
Redaktion:
Ruth Schulz





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