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Heute fällt der Bundesgerichtshof ein Urteil dazu, ob man als Betreiber eines drahtlosen Internet-Zugangs (WLAN) auch dann haftet, wenn ein Eindringling den nur unzureichend abgesicherten Internet-Anschluss für seine Zwecke nutzt. Im behandelten Fall hatte eine Plattenfirma gegen einen WLAN-Betreiber geklagt: Unter dessen IP-Adresse waren illegale Downloads angeboten worden. Der WLAN-Besitzer allerdings war völlig ahnungslos - er befand sich zur fraglichen Zeit im Urlaub. Welche Grundsicherung muss man überhaupt für einen WLAN-Zugang einrichten?
Autor/in:
Gespräch mit Michael Stein
Redaktion:
Ruth Schulz
Wer funkt, der haftet?





![Bild: Pfanne mit Atom; Rechte: interfoto/mauritius images/WDR[m]](/fileadmin/user_upload/Sendungen/Leonardo/2012/Kuechenexperimente/Foto/KETeaserLogo_160x70.jpg)






