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In Nordrhein-Westfalen sind die Zeiten vorbei, in denen der Schulrat in der Bezirksregierung die Lehrer einfach den Schulen zuteilte. So wurden unmotivierte, ungeliebte und gelegentlich auch ungeeignete Lehrer auf die Schulen verteilt, und die hatten kaum eine Möglichkeit, unpassendes Personal wieder los zu werden. Das kann nicht mehr funktionieren. Schließlich sollen allmählich alle Schulen „eigenverantwortlich“ werden, und das soll heißen, dass die Lernanstalten auch ihr besonderes Profil entwickeln, also, Schwerpunkte pflegen, sei es der Schulgarten, das Theater oder ein Orchester, ein besonders praktisches oder sprachliches Profil.
Schulen profilieren sich mit Montessoripädagogik, mit kooperativem Lernen oder eigenverantwortlichem Arbeiten. Da brauchen die Schulen Lehrer, die nicht nur menschlich ins Kollegium passen, sondern die auch den besonderen Anforderungen des Schulprofils entsprechen und die bereit sind, daran mitzuarbeiten. Von Lehrern wird heute mehr erwartet, als dass sie ihren Unterricht im jeweiligen Fach geben.
Deshalb können Schulen die frei werdenden Stellen selbst ausschreiben. Das Verfahren, in dem dann die Bewerber ausgewählt werden, ist jedoch streng geregelt. Zunächst müssen die Schulen ihre Ausschreibungen der Bezirksregierung vorlegen - die muss sie genehmigen und veröffentlicht sie dann im entsprechenden Internetportal LEO.
Bewerben können sich nicht mehr nur Lehrer mit dem zweiten Staatsexamen, sondern, wenn der Bedarf nicht anders gedeckt werden kann, auch andere als „Seiteneinsteiger“.
An der Schule wird eine Auswahlkommission gebildet. Ihr gehören laut „Einstellungserlass“ an:
- der Schulleiter (Vorsitz),
- eine von der Lehrerkonferenz gewählte Lehrkraft,
- eine Gleichstellungsbeauftragte und
- ein von der Schulkonferenz aus ihrer Mitte gewähltes volljähriges Mitglied.
Die Schulkonferenz ist drittelparitätisch mit Lehrern, Eltern und Schülern besetzt. Die Konferenz kann natürlich auch einen weiteren Lehrer in die Auswahlkommission schicken, aber es ist auch möglich, einen Schüler, eine Schülerin zu wählen. Voraussetzung: das Mitglied muss volljährig sein. Gymnasien und Gesamtschulen, die Schüler in die Auswahlkommission aufgenommen haben, haben damit durchweg gute Erfahrungen gemacht. Es gibt Untersuchungen von Schweizer Erziehungswissenschaftlern, die den Schülern ein gut begründetes Urteil über ihre Lehrer bescheinigen. Und auch, was die Verpflichtung zur Verschwiegenheit betrifft, so berichten Schulleiter, in deren Auswahlkommissionen Schülervertreter saßen, von deren hohem Verantwortungsbewusstsein.
Bei der Landeselternschaft der Gymnasien wird beklagt, dass die Entsendung von Eltern nicht obligatorisch ist, zum anderen aber, dass der Arbeitsaufwand enorm hoch ist. Oft sind zahlreiche Auswahlgespräche zu überstehen – auch mit KandidatInnen, bei denen von vornherein klar ist, dass sie nicht genommen werden. Im Einstellungserlass ist nämlich vorgeschrieben: Eine Schule kann zwar einen Bewerber einstellen, dessen Notenschnitt im Staatsexamen nicht der Beste war, dann muss sie aber nachweisen, dass alle mit besserer Note auch eine Chance gehabt haben.
Die Schulbehörde bildet dafür „Ordnungsgruppen“, in die Bewerber nach ihrem Notenschnitt einsortiert werden. Und aus einer „niedrigeren“ Ordnungsgruppe darf nur dann ein Bewerber eingestellt werden, wenn die besser eingestuften nicht in Frage kommen. So müssen oft tagelang Auswahlgespräche geführt werden, obwohl sich die Auswahlkommission längst für einen Bewerber entschieden hat – sie darf es nur nicht sagen. Das ist für alle Beteiligten stressig, aber die beteiligten Lehrer und Schulleiter können dafür ihre Dienstzeit nutzen, Eltern müssen dafür Urlaub nehmen oder ihre Freizeit opfern.
Unterm Strich steht aber auf der Positivseite, dass Eltern den Blick von außen hinein bringen. Oft sind es ja Eltern, die in ihrem Berufsleben mit Personalfragen zu tun haben, und bei Schülern als Auswahlteilnehmer, dass sie am Besten wissen, worauf es in der Schule, im Unterricht ankommt. Durch die Beteiligung aller Gruppen wird die Schulgemeinde gestärkt, Lehrer und Eltern können dadurch ein gleichberechtigtes und angstfreies Verhältnis zueinander gewinnen.
Autor/in:
Karl-Heinz Heinemann
Redaktion:
Angelika Böhrke




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