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Service Computer: Digitaler Nachlass
Was passiert mit unseren Daten nach dem Tod?
Moderation: Marija Bakker
Das "Web 2.0" vereint eine neue Generation der sozialen Netzwerke. Viele Menschen pflegen mittlerweile virtuelle Freundschaften und Flirts im Netz. Es wird immer "normaler", dass wir bis ins letzte Detail vernetzt sind, und das bis über den Tod hinaus. Kaum jemand aber ist sich dieser Tatsache vollkommen bewusst. Was passiert nach unserem Ableben mit Profilen oder E-Mail-Accounts? Müssen wir demnächst unsere Passwörter vererben?, fragt Leonardo im "ServiceComputer".
Über 300 Millionen Facebook-Nutzer weltweit präsentieren täglich ihre Stimmungslage oder das letzte peinliche Urlaubsfoto. Allein die deutschen Netzwerke von StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ verwalten die Kommunikation von mehr als 15,6 Millionen Profilen auf ihren Servern. Und nahezu jeder Deutsche besitzt einen oder sogar mehrere E-Mail-Accounts. Niemand aber fragt, was mit den Daten derer passiert, die plötzlich nicht mehr da sind. Kann man als Verwandter oder enger Freund die Profile und Konten überhaupt löschen lassen? Wie zum Beispiel gehen Netzwerkbetreiber mit diesen vermutlich gar nicht so seltenen Fällen um?
Kein einheitliches Vorgehen
Bei den „VZ“-Netzwerken wird man z. B. erst dann aktiv, wenn die Angehörigen per Mail oder Fax Kontakt mit dem Unternehmen aufnehmen. Durch die Kopie einer Sterbeurkunde weist sich der Betroffene dann als erbberechtigt aus. Rechtlich gesehen gehen die Inhalte des Profils vollständig auf den jeweiligen Erben über. Nach Abklärung der Umstände entscheidet dieser dann auch, was mit den Daten passiert. Erste Möglichkeit: Die Funktion des Erinnerungsstatus, eine Art virtuelles Kondolenzbuch, bei dem das Profil für Freunde sichtbar bleibt und Einträge gemacht werden können. Die zweite endgültigere Möglichkeit ist das Löschen des Profils.
Direkter Kontakt nötig
Facebook lässt die Angehörigen ein Standard-Formular ausfüllen, auf dem alle nötigen Angaben und der Todesnachbeweis erbracht werden müssen. Die Funktion der Erinnerungsseite gibt es aber auch hier. Die E-Mail-Anbieter „web.de“ und GMX verfahren ähnlich wie die VZ-Netzwerke. Zunächst müssen die Erben per E-Mail oder Telefon Kontakt zu den Firmen aufnehmen. Das Problem: Die Adressen und Telefonnummern sind oft nur im Netz verfügbar. Das ist gerade für ältere Menschen nicht selten ein Hindernis. Nach Vorlage einer Kopie der Sterbeurkunde bekommen die Angehörigen dann mit einem nur einmal gültigen Passwort Zugang zum Account des Verstorbenen. Meldet sich innerhalb von drei Monaten niemand mehr auf dem E-Mailkonto an, wird es zunächst in einen inaktiven Status versetzt. Nach sechs Monaten ohne Zugriff werden schließlich alle Daten des Kontoinhabers automatisch gelöscht.
Nicht ohne Probleme
Bei Googlemail oder Hotmail wird es schwieriger. Die Angaben sind entweder nur in englischer Sprache verfügbar oder man benötigt zusätzlich einen Erbschein. Viele Betroffene wissen von ihren Möglichkeiten allerdings nichts und lassen die Daten einfach online. Gerade Eltern sind oft überfragt, wenn sie angeben müssen, welche Internetseiten ihre Kinder regelmäßig angeklickt haben. Hier sollten Freunde behilflich sein.
Geschäftemacher
Natürlich wittert man im Netz der unbegrenzten Möglichkeiten in dieser Sache eine lukrative Geschäftsidee. Start-Up-Unternehmen, wie etwa Legacylocker.com aus den USA und der Schweizer Anbieter Vitallock.com, wollen in Zukunft ihr Geschäft auf virtuellem Nachlass aufbauen. Gegen eine teils horrend hohe Gebühr können Privatpersonen dort zu Lebzeiten ihre gesamte Passwort-Sammlung hinterlegen. Auch virtuelle „After-Life“-Botschaften sind möglich. Dabei legt der Nutzer noch zu Lebzeiten fest, welchen Angehörigen oder Freunden die Daten oder Nachrichten aus dem Jenseits nach dem Tod des Kunden überlassen werden. Mit simplen Bedienungselementen und schnellen Zahlungsmöglichkeiten machen sie es ihren Kunden leicht. Was sie verkaufen, nennen sie selbst „digitalen Lifestyle“ - auch nach dem Tod.
Alternativen
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Alexander Dix betrachtet diese Dienstleistungen skeptisch. Sein Urteil: „Da werden oft Versprechungen gemacht, die unter Umständen nicht eingehalten werden können.“ Zum einen gibt es bei solchen Unternehmen keinerlei Existenzgarantie. Niemand weiß, wie lange es sich auf dem hart umkämpften Internetmarkt behaupten kann. Was aber passiert mit den Daten der Kunden, sollte der Anbieter seinen Dienst einstellen? Die bessere Alternative sieht Datenschützer Dix daher darin, Zugangsdaten bei vertrauenswürdigen Personen im nahen Umfeld zu hinterlegen, anstatt dafür zu bezahlen.
Ansonsten kann man auch den traditionellen Weg über den Notar gehen. Dem Testament kann ein kleiner Umschlag mit allen nötigen Informationen hinterlegt werden, die dann nach dem Tod den Erben ausgehändigt werden. Gerade junge Menschen allerdings beschäftigen sich selten und verständlicherweise ungern mit der Frage nach ihrem Online-Testament. Einheitliche Regelungen unter Netzbetreibern und eine klarere Rechtslage werden immer wichtiger.
Autor/in:
Kathrin Unterberg
Redaktion:
Michael Stein



![Bild: Laptop auf einem Friedhof; Rechte: dpa/WDR [m] Bild: Laptop auf einem Friedhof; Rechte: dpa/WDR [m]](/typo3temp/pics/1fa4e826e4.jpg)





