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Service Gesundheit: Krebsfrüherkennung beim Frauenarzt
Standard oder IGeL-Leistung?
Moderation: Marija Bakker
Einmal im Jahr können Frauen ab 20 Jahren zur Krebsfrüherkennung zum Frauenarzt gehen. Dafür wird keine Praxisgebühr fällig. Die Kosten für Standard-Untersuchungen trägt die Krankenkasse. Darüber hinaus bieten die meisten Gynäkologen allerdings so genannte IGeL-Leistungen (‚Individuelle Gesundheitsleistungen’) an, die die Patientin selber bezahlen muss.
Beratungspflicht
Gesetzlich versicherte Frauen, die nach dem 01.04.1987 geboren sind, müssen sich einmalig vom Hausarzt oder Gynäkologen über die Untersuchung auf Gebärmutterhalskrebs informieren lassen. Lehnt eine Frau diese Beratung ab, muss sie im Falle einer späteren Erkrankungen höhere Zuzahlungen in Kauf nehmen. Die Untersuchung selbst ist keine Pflicht:
Standardleistung: Pap-Abstrich
Beim Pap-Abstrich werden einige Zellen aus dem Gebärmutterhals mikroskopisch untersucht. Zeigen sich veränderte Zellen, kann das ein Hinweis auf Krebsvorstufen oder Krebs sein. Viele Veränderungen verschwinden aber von alleine wieder.
Standardleistung: Abtasten von Brust und Achselhöhle
Ab dem 30. Lebensjahr tastet der Arzt Brüste und Achsel-höhlen ab. Fühlt er eine Veränderung, wird er weitere Methoden einsetzen, um größere Klarheit zu gewinnen. Der Arzt zeigt der Frau auch, wie sie selber ihre Brust abtasten kann.
Standardleistung: Mammographie
Frauen zwischen 50 und 69 Jahren können alle zwei Jahre zur Mammographie gehen. Es handelt sich dabei um eine Röntgenuntersuchung der Brust, durch die kleine und große Tumoren entdeckt werden können.
Standardleistung: Abtasten des Unterleibs
Der Unterleib wird abgetastet, um u.a. Gebärmutter und Eileiter zu fühlen und ggf. Veränderungen zu erkennen.
Standardleistung: Darmuntersuchung
Ab dem 50. Lebensjahr tastet der Arzt den Enddarm von innen ab und untersucht eine Stuhlprobe auf Blut. Eine einfache, aber ungenaue Methode.
IGeL-Leistung: Ultraschalluntersuchung von Gebärmutter und Eierstöcken
Bisher konnte keine Studie zeigen, dass durch Ultraschalluntersuchungen weniger Frauen an Gebärmutterkrebs oder an Eierstockkrebs sterben. Bei Beschwerden oder auffälligem Tastbefund bezahlt die Krankenkasse den Ultraschall.
IGeL-Leistung: Test auf Humane Papillomviren (HPV)
Der Test weist Viren nach, die manchmal Krebs verursachen – und bringt damit unter Umständen mehr Klarheit, wenn beim Pap-Abstrich veränderte Zellen gefunden wurden. Aber für welches Alter, in welcher Häufigkeit ein Test auf HP-Viren sinnvoll ist, kann bisher kaum beurteilt werden. Das Problem: Ein negatives Testergebnis ist unter Umständen schnell überholt, weil Frauen sich beim Geschlechtsverkehr sehr leicht mit HP-Viren anstecken können. Ein positiver Test hat nur beschränkte Aussagekraft, weil HP-Viren meist vom Körper erfolgreich bekämpft werden und nur in wenigen Fällen zur Entstehung von Krebs führen. In jedem Fall macht ein HPV-Test eine weitere Früherkennung (Pap-Abstrich) nicht überflüssig!
IGeL-Leistung: Dünnschichtzytologie
Diese Untersuchung wird nicht von der Krankenkasse bezahlt, da nach Einschätzung der für die Erstattung zuständigen Stellen dazu noch keine ausreichend guten Studien vorliegen.
IGeL-Leistung: Ultraschall der Brust
Nur bei auffälligem Tastbefund übernimmt die Krankenkasse die Kosten. Einige Studien zeigen: Eine Ultraschalluntersuchung mit guten Geräten kann gerade bei festem Brustgewebe Brustkrebs früh erkennen, aber häufig zu Fehlalarm führen.
IGeL-Leistung: Blutuntersuchung auf Tumormarker
Diese Untersuchung gilt als nicht sinnvoll. Die Blutuntersuchung ist nur nach manchen Krebserkrankungen hilfreich; dann zahlt die Krankenkasse.
Autor/in:
Livegespräch mit Christina Sartori; Fachjournalistin
Redaktion:
Monika Kunze





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