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Für viele Krankheiten gibt es mehrere Behandlungsmöglichkeiten. Der eine schwört auf dies, der andere auf jenes. Und so kommen manchmal Zweifel auf: Ist das, was mein Arzt vorschlägt, wirklich gut? Ginge es nicht auch anders?
Wer solche Fragen mit sich herum trägt, wünscht sich unter Umständen eine "Zweite Meinung", also die Einschätzung eines weiteren Arztes. Viele Krankenkassen bieten dabei inzwischen Unterstützung an.
In welchen Fällen hilft eine „Zweite Meinung“?
Eine „Zweite Meinung“ wird häufig dann eingeholt, wenn eine große Operation ansteht oder wenn eine teure Behandlung teilweise aus eigener Tasche bezahlt werden muss.
Bei Bandscheibenvorfällen geht es beispielsweise um die Frage, ob operiert werden sollte oder nicht. Nach einer Vorsorgeuntersuchung ist vielleicht zu klären, ob wirklich eine Krebserkrankung vorliegt. Bei Zahnbehandlungen kann eine „Zweite Meinung“ bei der Entscheidung helfen, ob der teure Zahnersatz gebraucht wird oder ob eine preiswertere Alternative reicht.
Wer hilft mir?
Inzwischen bieten einige Krankenkassen Hilfe bei der Suche nach einem „Zweit-Meinungs-Arzt“ oder für bestimmte Krankheiten ein spezielles Team von Fachleuten zur Begutachtung an. Es gibt auch Kliniken oder Praxen, die damit werben, einen Therapie-Plan zu begutachten.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten eines weiteren Arztbesuchs – bis auf die Praxisgebühr von 10 Euro, falls keine Überweisung vorliegt. Ob die Krankenkasse auch für neue Röntgenbilder, MRT Aufnahmen etc. zahlt, sollte vorher mit der Krankenkasse besprochen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der um eine „Zweite Meinung“ gebetene Arzt braucht Unterlagen aus vorherigen Untersuchungen: Röntgenbilder, Laborwerte, Befunde, Arztbriefe, Patientenakte und ähnliches. Der Patient hat ein Recht auf diese Unterlagen. Hausärzte oder andere zunächst konsultierte Ärzte müssen das Material also herausgeben, können aber Kopiergeld verlangen.
Wird das nicht sehr unangenehm?
Die meisten Patienten sagen ihrem Arzt nur sehr ungern, dass sie noch eine zweite Meinung einholen möchten. Sie fürchten Konflikte. Und tatsächlich kann es in Einzelfällen vorkommen, dass ein Arzt verärgert reagiert und sich in seiner Berufsehre gekränkt fühlt. Davon sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Es ist das gute Recht eines Patienten, mehrere Meinungen einzuholen. Viele Ärzte haben dafür Verständnis. In großen Tumorzentren gilt es inzwischen sogar schon als ganz normal, dass verschiedene Ärzte gemeinsam die Therapie festlegen.
Vielleicht doch besser heimlich fragen?
Einfach hinter dem Rücken des ursprünglichen Arztes eine „Zweite Meinung“ einzuholen, um Konflikten aus dem Weg zu gehen, hat gewisse Nachteile. So etwas belastet unter Umständen das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt. Außerdem kann ein Patient schlecht Röntgenaufnahmen oder Laborbefunde einfordern, wenn er seine Pläne nicht offen legt. Und dann müssen einige Untersuchungen unnötigerweise doppelt gemacht werden.
Zweite Meinung per Computer
Einige Onlineportale bieten ebenfalls einen Zweitmeinungsservice an. Ohne tatsächlichen Arztbesuch, nur anhand eines ausführlichen Fragebogens und anhand der eingesandten Vorbefunde, erstellt ein Arzt dann ein Gutachten. Dafür werden unter Umständen mehrere hundert Euro verlangt. Experten raten davon ab, solche Angebote in Anspruch zu nehmen. Eine gute Diagnose sei nur dann möglich, wenn der Arzt den Patient sehen und mit im sprechen könne.
Autor/in:
Gespräch mit Christina Satori; Fachjournalistin
Redaktion:
Monika Kunze




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