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Bergungskosten versus Schmerzensgeld
Biologiestudentin verlangt 100.000 Euro von Max-Planck-Gesellschaft
Es war eine dramatische Rettungsaktion die anlief, als eine 23-jährige Biologiestudentin 2008 im Kongo vermisst wurde. Die junge Forscherin hatte Affen beobachtet und sich auf dem Weg nach Hause im Regenwald verirrt. Ihr Arbeitgeber, die Max-Planck-Gesellschaft, entsandte 50 Rettungskräfte und eine Hundestaffel, um die vermisste Mitarbeiterin zu finden. Nach zwei Wochen tauchte sie wieder auf. Anschließend stellte die Max-Planck-Gesellschaft der Geretteten 66.000 Euro Bergungskosten in Rechnung. Die dreht nun den Spieß um und verlangt 100.000 Euro Schmerzensgeld - weil sie nur unzureichend ausgerüstet und eingewiesen worden sei. Ein kleiner Wissenschaftskrimi, der ausnahmsweise nicht im Labor spielt, sondern vor Gericht.
Autor/in:
Livegespräch mit Britta Mersch
Redaktion:
Joachim Hecker
Bergungskosten versus Schmerzensgeld










