s

Aussenansicht des Funkhaus Wallrafplatz in Köln (Rechte: WDR)
Sendung vom 15.12.2012, 09:20 bis 10:00 Uhr
Symbolbild Rundfunkbeitrag, Rechte: SWR

 Was ändert sich zum 1.1.2013?

Noch Fragen?

So funktioniert der neue Rundfunkbeitrag

Moderation: Dorothee Dregger

Die Rundfunkgebühr kennt wohl jeder. Vom Rundfunkbeitrag haben in den letzten Wochen sicher viele Gebührenzahler schon mal was gehört. Am 01. Januar 2013 löst der Rundfunkbeitrag die Rundfunkgebühr ab. Dann ist für jede Wohnung ein Beitrag zu zahlen. Art und Zahl der Empfangsgeräte spielen keine Rolle mehr. Eigentlich ganz einfach und doch stellen sich jede Menge Fragen: Muss ich auch zahlen, wenn ich weder Fernsehen noch Radio habe? Wie läuft das bei Betrieben mit dem Rundfunkbeitrag? Muss ich mich als Gebührenzahler jetzt irgendwo melden?

Funkhaus Wallrafplatz diskutiert mit Hörern und Experten über dieses Thema.

Gäste im Studio:
Manuela Duda, Verbraucherzentrale NRW
Dr. Hermann Eicher, Justiziar des SWR

Hörerinnen und Hörer können sich live an der Sendung beteiligen über die für sie kostenlose WDR 5 Hotline 0800 / 5678- 555. 

Oder mailen Sie uns Ihre Fragen, Eindrücke und Kommentare - ab sofort, an: funkhaus.wallrafplatz@wdr.de

Autor/in:

Anja Dreschke

Redaktion:

Willi Schlichting

Weitere Informationen

vorherige Sendung vorherige Sendung

nächste Sendung nächste Sendung


Von 8:45 bis 11 Uhr hier das aktuelle Thema kommentieren

Bitte den "Knigge fürs Kommentieren" beachten [Forumsregeln]


Ihre Meinung zu dieser Sendung:

von Anonym | 15.12.2012 10:59 Was ich besonders hanebüchen finde: Die "gesamtschuldnerische Haftung".
Im Alterheim soll ich also noch für andere zahlen?

Und dann: Der SWR erklärt, die Gebühren blieben stabil.
Doch ich muß zukünftig statt für das Radio fast dreimal soviel für die Wohnung bezahlen.
Und die Behuinderten auch!

von Georg Haseken | 15.12.2012 10:58 Fortsetzung: Auch wird es Streit geben, was eine eingerichtete Wohnung ist. Welche Teile der Einrichtung müssen entfernt werden, damit man für eine nur wenige Monate genutzte Ferienwohnung nicht das ganze Jahr über Gebühren bezahlen muß. Eine häufig vom Vermieter gestellte Einbauküche wird als komplett eingerichtete Wohnung bisher nicht angesehen. Umgekehrt ist eine Wohnung in der die Einbauküche fehlt, nicht jederzeit beziehbar. Viel Raum für Streit.

Mit der gleichen Logik, könnte man auch KFZ-Steuern für eine leerstehende Garage verlangen

von Leser | 15.12.2012 10:58 @ E. Sonnen | 15.12.2012 10:49 "Und mit der Kultur-Gebühr. Die schlummert doch auch noch oder schon unter der Decke."

Ich sehe schon seit langem eine "Atemsteuer" auf uns zukommen. Dem Atmen kann man schlecht ausweichen. Jeder muss sich einen Rucksack umschnallen mit einem Messgerät, mit dem das Atemvolumen gemessen wird. Ist auch gerechtfertigt wegen der CO2-Emission beim Ausatmen.

von Anonym | 15.12.2012 10:57 @ Anonym | 15.12.2012 10:51
Mir erging das ähnlich.
Zwei Anrufe bei der GEZ, vier Meinungen.
Ich habe in der Sendung auch nichts Schlüssiges gehört.

@ Anonym | 15.12.2012 10:53
"Ihre Meinung zu dieser Sendung:
Es wurden noch keine Kommentare abgegeben.
Erster Vorheriger 6 / 2

Was soll das heißen?
Wo ist mein Beitragß
Ich habe doch gerade einen Kommentar geschickt!
Wo ist der jetzt?"

Ja, wirklich verwunderlich, was der WDR5 hier anbietet.
Einzigartig, wie das hier läuft!

von Georg Haseken | 15.12.2012 10:57 „Und 2. Habe ich das richtig verstanden: Für eine Gewerblich vermietete Ferienwohnung zahlt der Eigentümer nichts?“

Ja, so wurde es gesagt. Es wurde aber auch gesagt, für eine selbst genutzte Ferienwohnung muß der Eigentümer bezahlen. Ferner wurde gesagt, daß für eine eingerichtete Wohnung die Gebühr zu zahlen ist. Begründung: Weil man die Wohnung ja jederzeit beziehen könnte. Schließlich bitte man den Vermieter eines voll eingerichteten Hotelzimmers auch zur Kasse. Vermietete Ferienwohnungen sind aber ähnlich Hotelzimmern in der Regel komplett eingerichtet. Die Aussage war, daß der Vermieter der Ferienwohnung nicht bezahlen braucht. Ich halte die Aussage für falsch, wenn es sich um eine komplett eingerichtete Wohnung handelt. Denn dann müßten die wechselnden Ferienwohnung-Mieter jeweils die Gebühr bezahlen. Auch wenn sie sich nur eine Woche dort aufhalten, müssen dir sie dann unter Umständen für 2 Monate (wenn die Woche so fällt) bezahlen. ....




Töne, Texte, Bilder

Monitore und Schriftzüge (Rechte: dpa)

Das Medienmagazin [mehr]

WDR Medienseite

WDR Medienmagazin (Rechte: dpa)

Medien zur Diskussion auf der WDR Medienseite [mehr]

Radio zum Mitnehmen

Blaues Ohr mit Ohrstöpsel mit von ihm ausgehenden Sendewellen vor blauem Hintergrund (Rechte: WDR)

Funkhaus Wallrafplatz als Podcast [mehr]