Live hören
WDR 5 Radio mit Tiefgang
23.03 - 06.00 Uhr ARD Infonacht
Zwei goldene Ringe

Neues Namensrecht: Was die Reform für Familien bedeutet

Stand: 12.04.2024, 18:32 Uhr

Das strenge deutsche Namensrecht wird liberalisiert. Künftig haben Eheleute mehr Optionen bei der Wahl eines Nachnamens für sich selbst und ihre Kinder. Ein Überblick mit Beispielen.

Wer seinen Namen etwa bei Heirat oder Adoption ändert, bekommt mehr Entscheidungsfreiheit. Am Freitag hat der Bundestag mit großer Mehrheit für eine Reform des Namensrechts gestimmt, das besser zu den "vielfältigen Lebensrealitäten" von Paaren und Familien mit Kindern passen soll. Das Gesetz soll nach aktueller Planung am 1. Mai 2025 in Kraft treten.

Welche Regeln gab es bisher bei der Namenswahl? Und was ist künftig möglich? Fragen, Antworten und Beispiele.

Neues Namensrecht

WDR Studios NRW 12.04.2024 00:55 Min. Verfügbar bis 12.04.2026 WDR Online


Wie sieht die bisherige Regelung aus?

Ehepaare nehmen nach der Hochzeit oft einen gemeinsamen Familiennamen an - den sogenannten Ehenamen. Früher mussten Frauen dabei grundsätzlich den Namen ihres Ehemanns annehmen. Nach dem derzeit noch geltenden Recht ist es zudem möglich, dass der Mann den Familiennamen seiner Frau annimmt oder dass beide Partner ihren bisherigen Familiennamen behalten. Zusätzlich gibt es noch die Option, dass einer der beiden Partner einen Doppelnamen aus seinem bisherigen Familiennamen und dem Namen des Ehepartners annimmt. Dass beide Ehepartner einen gemeinsamen Doppelnamen führen, ist nicht möglich.

Für Kinder gilt: Wenn beide Elternteile ihren Namen behalten haben, oder einer von ihnen einen Doppelnamen führt, dann müssen sie sich nach der Geburt einigen, welchen der beiden Familiennamen das Kind tragen soll. Ein Doppelname ist nicht erlaubt. Auch nach einer Scheidung behalten Kinder in der Regel ihren bisherigen Familiennamen.

Beispiel: Frau Müller und Herr Maier haben im Jahr 2020 geheiratet. Bei der Wahl eines Familiennamens hatten sie folgende Optionen:

  • Frau und Herr Müller
  • Frau und Herr Maier
  • Frau Müller und Herr Maier
  • Frau Müller und Herr Maier-Müller
  • Frau Müller-Maier und Herr Maier
  • Kinder aus der Verbindung heißen entweder Müller oder Maier.

Was ist die wichtigste Neuerung?

Alle bisherigen Möglichkeiten der Namenswahl bleiben auch in Zukunft bestehen. Es gibt aber auch zusätzliche Optionen. So können Verheiratete künftig auch einen gemeinsamen Doppelnamen wählen - mit oder ohne Bindestrich. Auch gemeinsame Kinder erhalten in der Regel den Doppelnamen, den ihre Eltern führen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass beide Eheleute ihren Namen behalten und nur ihre Kinder einen Doppelnamen führen.

Im Fall einer Scheidung können Kinder der Namensänderung eines Elternteils folgen - sie müssen es aber nicht. Kinder ab fünf Jahren müssen einer nachträglichen Namensänderung zustimmen - gegen ihren Willen ist sie nicht möglich.

Beispiel: Frau Müller und Herr Maier haben bei der Namenswahl künftig auch folgende zusätzlichen Optionen:

  • Frau und Herr Müller-Maier (oder Maier-Müller)
  • Frau und Herr Müller Maier (oder Maier Müller)
  • Kinder heißen entweder Müller, Maier oder tragen den Doppelnamen ihrer Eltern
  • Falls die Eltern ihre Namen behalten, können auch nur die Kinder einen Doppelnamen führen.

Gibt es Einschränkungen?

Symbolbild Familienpolitik: Eine Paar mit einem Kinderwagen

Keine Namensketten möglich

Ja, die gibt es: Doppelnamen von Ehepartnern und Kindern dürfen auch nach der Reform nur aus höchstens zwei Einzelnamen bestehen. Das heißt: Wenn einer oder sogar beide Partner bei der Eheschließung bereits einen Doppelnamen tragen, dann dürfen sie keinen Dreifach- oder Vierfachnamen als Ehenamen wählen. So will der Gesetzgeber unendlich lange Namensketten verhindern, die mit jeder neuen Generation länger werden könnten. Jeder Ehepartner darf nur einen einzigen Namen zu einem neuen Doppelnamen beisteuern.

Beispiel: Frau Schmidt-Schulze und Herr Müller heiraten. Sie wollen künftig einen gemeinsamen Doppelnamen tragen. Die Kombination Schmidt-Schulze-Müller ist rechtlich nicht möglich. Was geht ist:

  • Frau und Herr Schmidt-Müller (oder Schmidt Müller)
  • Frau und Herr Müller-Schmidt (oder Müller Schmidt)
  • Frau und Herr Schulze-Müller (oder Schulze Müller)
  • Frau und Herr Müller-Schulze (oder Müller Schulze)
  • Kinder tragen entweder den Doppelnamen ihrer Eltern oder einen Bestandteil aus dem gewählten Ehenamen.

Was ist mit Partnern, die bereits einen gemeinsamen Ehenamen gewählt haben?

Wenn die neue Regelungen wirksam werden, sollen auch Ehepaare, die bereits einen Ehenamen tragen, die Möglichkeit bekommen, sich nachträglich für einen Doppelnamen zu entscheiden.

Betrifft die Reform auch nicht-eheliche Partnerschaften?

Nur teilweise: Zwar sieht auch das neue Namensrecht nicht vor, dass unverheiratete Partner einen gemeinsamen Familiennamen wählen. Aber: Gehen Kinder aus der Verbindung hervor, kann für sie ein Doppelname aus den beiden Familiennamen bestimmt werden.

Ist das alles?

Nein, es ist ein bisschen komplizierter: Das neue Namensrecht enthält zusätzliche Neuerungen bei Adoptionen und Scheidungen. Außerdem bekommen nationale Minderheiten mehr Rechte im Bezug auf ihre namensrechtlichen Traditionen - zum Beispiel im Fall der geschlechtsspezifischen Namensführung, die etwa bei der sorbischen Minderheit üblich ist. Hinzu kommen zahlreiche Ausnahmen, die den Rahmen dieser Übersicht sprengen würden. Das Bundesjustizministerium hat ein sehr detailliertes FAQ zum Thema veröffentlicht.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur AFP und dpa
  • Bundesjustizministerium

Weitere Themen