BAföG: Hilft die Reform den Studierenden wirklich?

00:29 Min. Verfügbar bis 06.03.2026

BAföG: Hilft die Reform den Studierenden wirklich?

Stand: 06.03.2024, 12:30 Uhr

Das BAföG wird reformiert: Das Bundeskabinett hat neue Regeln beschlossen. An der Reform gibt es aber Kritik - vor allem, weil die BAföG-Sätze nicht erhöht werden.

Von Christina Höwelhans

Ein Teil der Studierenden und der Schülerinnen und Schüler wird bei den Lebenshaltungskosten vom Staat unterstützt: Durch das BAföG, dem Kürzel für "Bundesausbildungsförderungsgesetz". Die Bundesregierung hat sich am Mittwoch (06.03.24) auf eine Reform für das BAföG geeinigt. Das entsprechende Gesetz muss noch im Bundestag verabschiedet werden.

Die geplanten neuen Regeln verbessern die staatliche Unterstützung für Studierende und Schülerinnen und Schüler zwar. Trotzdem gibt es viel Kritik am Gesetzentwurf, weil die BAföG-Sätze nicht erhöht werden.

Kritik der Studierendenvertreter

"Bundesweit werden gerade Tarifverträge neu verhandelt, nur bei den Studierenden gibt es eine Nullrunde", hat Niklas Röpke vom Dachverband der Studierendenvertretungen fzs am Mittwoch (06.03.2024) im ZDF-Morgenmagazin kritisiert. Röpke bemängelt, dass weder die Wohnkostenpauschale noch die Bedarfssätze erhöht werden und es deshalb nicht mehr Geld für die BAföG-Empfänger gibt.

Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks, rechnet konkret vor: "Der BAföG-Grundbedarf liegt mit 452 Euro im Monat deutlich unter dem, was die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert für den Elternunterhalt vorgibt, nämlich 520 Euro im Monat, und weit unter dem Grundbedarf beim Bürgergeld von 563 Euro im Monat", so Anbuhl in den Funke-Zeitungen vom Mittwoch (06.03.24): "Studierende sind aber keine Bürger zweiter Klasse. Sie essen, trinken und heizen nicht weniger als andere Menschen."

BAföG-Änderungen: Freibeträge, Studienstarthilfe, zusätzliches Semester

Die Bundesregierung plant drei konkrete Veränderungen für das BAföG. Damit mehr junge Menschen finanzielle Unterstützung bekommen können, werden die Freibeträge erhöht: Zum einen für das Elterneinkommen, aber auch für das eigene Einkommen der BAföG-Empfänger. Sie dürfen ab dem 1. Januar 2025 bis zu 556 Euro monatlich dazuverdienen. Die Erhöhung der Freibeträge gilt für Studierende, aber auch für Schülerinnen und Schüler beispielsweise in den höheren Klassen von Gymnasien und Gesamtschulen, an Berufsfachschulen und an Weiterbildungskollegs.

Eine zweite Änderung beim BAföG ist die neue Studienstarthilfe von 1.000 Euro. Sie soll zum Wintersemester 2024/25 eingeführt werden und junge Menschen unterstützen, die Sozialhilfe oder Wohngeld bekommen. Sie sollen mit der Studienstarthilfe eine Mietkaution oder einen Laptop bezahlen können und dadurch motiviert werden, ein Studium zu beginnen. Die finanzielle Unterstützung sei zu wenig, kritisiert Studierendenvertreter Röpke: "Es reicht nicht aus, um die Kosten am Anfang des Studiums ansatzweise zu decken."

Außerdem soll es für Studierende künftig einfacher werden, das Studienfach zu wechseln oder ein Semester länger zu studieren, ohne dass das BAföG gestrichen wird.

Erhöhung der BAföG-Sätze zuletzt vor anderthalb Jahren

Eine Erhöhung der BAföG-Sätze ist nicht geplant. Die Bundesregierung hat die Sätze zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht.

Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann in der Regel aktuell bis zu 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fürs Wohnen. Wer in einer eigenen Wohnung wohnt, bekommt 452 plus 360 Euro für die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind. Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die tatsächliche BAföG-Höhe aber immer individuell. 

Unsere Quellen:

  • Pressestelle des Bundesbildungsministeriums
  • ARD-Hauptstadtstudio
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
  • ZDF-Morgenmagazin